Depotgebühren

Die Depotgebühren fallen für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch eine Bank an.

Dabei wird bei Banken zwischen offenen und verschlossenen Depots unterschieden.

Beim offenen Depot die Wertgegenstände offen an die Bank übergeben, was die Möglichkeit eröffnet, diese auch zu verwalten. Beim verschlossenen Depot erfolgt die Übergabe der Wertgegenstände an die Bank in einem verschlossenen Behältnis, so dass eine Verwaltung nicht möglich ist. In beiden Fällen fallen Depotgebühren an.

Wenn es sich um Wertpapiere handelt, so wird zuwischen Sonderverwahrung und Sammelverwahrung unterschieden(Sammeldepot). Bei der Sonderverwahrung erfolgt die gesonderte Aufbewahrung der Wertpapiere für jeden einzelnen Hinterleger gesondert. So bleibt das Eigentum an den deponierten Wertpapieren bei dem Hinterleger. Bei der Sammelverwahrung hingegen gehen die deponierten Wertpapiere in einen gemeinsame Menge ein, so dass der Hinterleger das Eigentum an diesen speziellen Wertpapieren verliert und dafür jedoch ein Miteigentum an der gesamten Menge erwirbt. Bei der Verwahrung und Verwaltung handelt es sich um eine kostenintensive Dienstleistung. Daraus resultieren die für den Kunden anfallenden Depotgebühren. Die Berechung der Depotgebühren erfolgt zum einen auf der Grundlage des Nennwertes des Wertpapiers und zum anderen auf der Grundlage des Kurswertes am Ende des Jahrs. Dabei liegen die Gebührensätze im Bereich von 0,5 – 5 Promille. Dabei variieren die Sätze innerhalb dieser Bandbreite je nach Wertpapier und Verwahrungsart. So fallen z. B. für die Girosammelverwahrung 1,25 Promille vom Nennwert und die Streifbandverwahrung 2,5 Promille vom Nennwert. Die Staffelung ergibt sich aus dem jeweilig unterschiedlichen Aufwand, der mit der Verwahrung der Wertpapiere verbunden ist. So gibt es für kleine Depots Mindestsätze für die Depotgebühren. Das gleiche gilt für jede Depotposition, für die auch ein Mindestsatz an Depotgebühren gilt. Bei Schuldverschreibungen des Bundes(Anleihen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Schatzanweisungen) besteht die Möglichkeit, diese bei der Bundesschuldenverwaltung oder Landeszentralbanken in die Verwahrung zu geben. Hier fallen im Gegensatz zu den Banken keinen Depotgebühren an.