Deckungsstock

Der Ausdruck Deckungsstock wird hauptsächlich bei Versicherungen verwendet. Hierbei handelt es sich um ein Vermögen, welches vorhanden sein muss, damit Ansprüche der Versicherten in einem Schadensfall jeglicher Art unmittelbar beglichen werden können. Er dient also zur Deckung unmittelbarer Ansprüche, die von einem Versicherten beispielsweise in der Kranken- oder Unfallversicherung an die Versicherung gestellt werden. Der Deckungsstock wird gesondert und von allen anderen Vermögenswerten abgetrennt verwaltet und darf eine bestimmte Höhe nicht unterschreiten. Laut dem sogenannten Versicherungswesengesetz gelten hier strenge Richtlinien. Damit die Einhaltung sichergestellt ist, wird diese durch unabhängige Treuhänder sowie deren Stellvertreter überwacht.

Für die Bildung von einem Deckungsstock gelten strenge Richtlinien, denn hier dürfen nur Vermögensgegenstände aufgenommen werden, welche vom Gesetzgeber für fähig beurteilt und somit anerkannt werden. Daher müssen die Vermögenswerte, die für den Deckungsstock zugelassen werden sollen, vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorab genehmigt werden. Um einen Deckungsstock zu bilden, können zum Beispiel Grundstücke, Aktien oder Investmentfonds verwendet werden. Ebenso zählt ein Bankguthaben oder Darlehen an öffentliche Körperschaften zu den bildungswürdigen Vermögenswerten.

Der Deckungsstock darf auch nur für die Begleichung von Ansprüchen der Versicherten verwendet werden, er ist also für andere Belange oder andere Gläubiger absolut unantastbar. Dies gibt eine gewisse Sicherheit der Versicherten an ihre Versicherung. Denn so kann der Versicherungsnehmer selbst im Falle einer drohenden Insolvenz der Versicherungsgesellschaft noch davon ausgehen, seine gestellten Anspruchsforderungen ausgezahlt zu bekommen. Denn der Deckungsstock muss ebenso die Summe aller noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle abdecken können, ebenso gilt dies für Rückkäufe von Lebensversicherungen, in die der Versicherungsnehmer eingezahlt hat.