Deckungsmasse

Häufig wird man den Begriff der Deckungsmasse in der Finanzwelt vorfinden, vielfach wird davon auch bei Banken oder bei Pfandbriefen gesprochen.

Dahinter verbirgt sich die Summe aller Sicherheiten, die vorhanden sein müssen, um im Falle einer drohenden Insolvenz einen Großteil der Verbindlichkeiten davon abdecken zu können. Zu der Deckungsmasse gehört also alles, was entweder an Barvermögen vorhanden ist, oder aber zu finanziellen Mitteln umgewandelt werden kann. Ebenso können Wertpapiere zur Deckungsmasse gehören. Pfandbriefe dürfen nur dann ausgegeben werden, wenn die Deckungssumme als Sicherheit vorhanden ist. Hier wird daher auch von einer gedeckten Schuldverschreibung gesprochen.

Grundsätzlich gilt bei Unternehmen sowie auch bei Banken, dass die Deckungsmasse mindestens so hoch gewählt sein muss wie die Gesamtheit aller im Umlauf befindlichen Verbindlichkeiten oder Schuldverschreibungen. Dieser Bestand der Deckungswerte, wie die Masse auch genannt wird, ist gesetzlich geregelt. In bestimmten Abständen wird die Summe aller Deckungswerte überprüft, um sicherzustellen, dass diese noch ausreichend sind. Bei einer möglichen Insolvenz wird die Deckungsmasse von der eigentlichen Bilanz ausgeschlossen und steht zur Tilgung von Schulden zur Verfügung.

Jedoch ist selbst im Privatbereich der Begriff der Deckungsmasse zu finden und bezeichnet die Sicherheiten, die nötig werden, um einen Kredit zu erhalten. Auch hier müssen die Werte mindestens so hoch sein, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit der Kredit dennoch getilgt werden kann. Dies stellt für die Banken eine überaus wichtige Sicherheit dar. Daher wird ein Verbraucher auf den eigenen Namen keinen Kredit erhalten, wenn die Sicherheiten nicht gewährleistet sind. Ein selbstbewohntes Haus kann in diesem Fall zur Deckungsmasse gezählt werden.