Bilanzverlängerung

Der Begriff Bilanzverlängerung ist in der Buchhaltung anzutreffen und bezeichnet die Situation, dass die Bilanzsumme durch die Aufnahme eines Kredits auf beiden Kontoseiten um dieselbe Summe erhöht („verlängert“) wird.

Die Bilanzverlängerung ist auch unter dem Begriff Aktiv-Passiv-Mehrung bekannt. Bei näherer Betrachtung des Bilanzbildes eines Unternehmens, ist zu erkennen, dass alle Finanztransaktionen die vorab eine Einzahlung und später eine Auszahlung verursachen, eine Bilanzverlängerung mit sich bringen. Verlängerte Bilanzen sind somit in nahezu jedem Unternehmen zu finden und gehören zu den üblichen Folgen buchhalterischer Transaktionen.

Das Gegenstück zur Bilanzverlängerung ist die Bilanzverkürzung. Die Bilanzsumme wird hierbei auf beiden Seiten gleichermaßen geschrumpft. Zu einer Bilanzverkürzung kann es zum Beispiel durch eine Hypothekenrückzahlung kommen. Die Passivseite wird dadurch verringert und auch die Aktivseite wird durch die Tilgung „verkürzt“. Auch Gewinnausschüttungen führen zur Bilanzverkürzung. Dazu zählen beispielsweise Dividenden aus Aktien oder Gesellschaftsanteilen.

Mit dem Begriff der Bilanzverlängerung bzw. der Bilanzverkürzung werden häufig auch der Passiv- und Aktivtausch in Verbindung gebracht. Hierbei handelt es sich um die Verschiebung von Bilanzposten auf der Aktiv- bzw. auf der Passivseite der Bilanz. Die Bilanzsumme bleibt hierbei unverändert. Beispiele für einen Aktivtausch sind etwa der Einkauf von Werkstoffen gegen Barzahlung oder die Bargeldabhebung vom Bankkonto. Auch die Zahlung einer offenen Forderung durch einen Kunden wird dem Reigen des Aktivtauschs zugeordnet. Ein Passivtausch ist beispielsweise die Erhöhung des Kapitals aus Gesellschaftsmitteln. Auch das Umwandeln kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristige Darlehen, gehört zu den typischen Passivtausch Maßnahmen.