Beteiligungsfonds

Unter einem Beteiligungsfonds versteht man eine Anlagevariante, die sowohl für Private, als auch für Unternehmen gleichermaßen lukrativ sein kann.

Beteiligungsfonds oder Investmentfonds zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie eine relativ große Risikostreuung aufweisen. Zudem können auch kleinere Beträge veranlagt werden. Die vergleichsweise große Risikostreuung wird dadurch ermöglicht, dass man als Anleger mit seinem Betrag in den Beteiligungsfonds investiert und damit anschließend verschiedene Gesellschaftsanteile gekauft werden. Das Risiko eines Wertverlustes ist damit breiter gestreut als bei gewöhnlichen Beteiligungen in ein oder zwei Gesellschaften. Da auch mit kleineren Beträgen investiert werden kann, sprechen die Beteiligungsfonds vor allem auch Kleinanleger und Private an.

Neben privaten Anlegern, können auch Gesellschaften in Beteiligungsfonds investieren. Hier ist allerdings darauf zu achten, dass nur jene Gesellschaften Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben dürfen, die selbst nicht mit Aktien und Anteilen an der inländischen Börse notiert. Die Beteiligungen in Form von Beteiligungsfonds weisen die Eigenschaften einer sogenannten stillen Beteiligung auf. Eine stille Beteiligung oder stille Gesellschaft stellt zwar eine Investition dar, diese wird aber nicht offengelegt. Die Beteiligungsanlagen und alle anderen Komponenten der Beteiligung sind somit nicht für Dritte einzusehen. In Beteiligungsfonds darf als Unternehmen nur bis zu einem gewissen Ausmaß investiert werden. Die Investition in ein und dasselbe Unternehmen in Form einer stillen Gesellschaft darf nicht mehr als 5 Prozent des gesamten Firmenkapitals betragen. Zudem darf ein Unternehmen insgesamt nicht mehr als 30% des Unternehmenswerts in stillen Beteiligungen anlegen.