Beteiligungserwerb

Unter dem Begriff Beteiligungserwerb versteht man, wie der Name schon sagt, die Beteiligung an einem Unternehmen bzw. an einer Gesellschaft. Der Beteiligungserwerb bietet dem Investor eine Menge an Vorteilen.

So fallen zum Beispiel die Risiken der Anlauf- und Aufbauphase weg, es muss kein Mitarbeiterstand aufgebaut werden und es gibt keine Verluste in der Startphase.

Den Vorteilen des Beteiligungserwerbs stehen leider auch einige Probleme gegenüber, die sich vor allem bei der Finanzierung des Beteiligungserwerbs bemerkbar machen. Als Alternative kann man entweder den Barkauf, den Ratenkauf, ein festverzinsliches Darlehen, eine Abfindung mit Umsatz- und Gewinnbeteiligung oder Kaufpreisrenten heranziehen. Handelt es sich beim Beteiligungserwerb um eine kapitalbezogene Gesellschaft ist meist nur der Barkauf oder der Aktientausch möglich.

Wählt man den Aktientausch für den Beteiligungserwerb, dienen die eigenen Aktien als Zahlungsmittel. Sie werden der Gesellschaft, an der man sich beteiligen möchte, angeboten und diese entscheidet dann, ob diese Aktien gegen Gesellschaftsanteile eintauscht werden können.

Der Beteiligungserwerb hat natürlich nicht nur für den Investor, sondern auch für die jeweilige Gesellschaft Vorteile. So gelten diese Beteiligungen schon lange zu den besten Alternativen der herkömmlichen Fremdfinanzierung. Nicht nur die Aufbringung von Mitteln, auch die Erweiterung der Haftungsbasis ist für jede Gesellschaft ein Gewinn. So schreiben Gesellschaften neue Beteiligungen aus, wenn beispielsweise bestehende Investoren ausgeschieden sind oder größere Investitionen bevorstehen (Sanierungsmaßnahmen, Gründungsmaßnahmen oder Wachstumsmaßnahmen u. ä.). Selbstverständlich sind die Gesellschaften dann auch verpflichtet die Investoren am Gewinn- bzw. am Umsatz zu beteiligen.