Bauspargeschäft
Das Bauspargeschäft darf nur von Kreditinstituten und Banken betrieben werden, die der Gruppe der Bausparkassen zuzurechnen sind.
Heute sind allerdings nahezu alle größeren Banken dazu berechtigt Bauspargeschäfte durchzuführen. Das Bauspargeschäft zeichnet sich durch zwei große Bereiche aus. Zum einen werden Bausparverträge bzw. Bauspareinlagen mit Anlegern abgeschlossen und zum anderen werden Baudarlehen an Kunden vergeben. Diese beiden Arten von Bauspargeschäften gleichen sich abwechselnd aus und stellen somit auch die Grundlage für das jeweilige andere Geschäft dar.
Der Bausparvertrag bzw. die Bauspareinlage gehört zu den bekanntesten Leistungen aus dem Bauspargeschäft. Es handelt sich hierbei um eine Geldanlage, die an eine fixe Laufzeit von 6 Jahren gebunden ist. Innerhalb dieser 6 Jahre kann das Kreditinstitut die Gelder für Bauspardarlehen verwenden. Als Kunde und Besitzer eines Bausparvertrags hat man nach Ablauf dieser Laufzeit die Möglichkeit einer Neuveranlagung oder man lässt sich das angesammelte Vermögen auszahlen. In beiden Fällen wird eine Prämie, die sogenannte Bausparprämie, gutgeschrieben. Diese stellt neben den Zinsen, den Hauptertrag aus einem Bausparvertrag dar. Möchte man bereits vor den 6 Jahren über das angelegte Geld verfügen, verfällt die Bausparprämie. Benötigt man das Geld jedoch für Sanierungen, Umbauarbeiten oder für die Schaffung von Eigenheim hat man Anspruch darauf.
Das Gegenstück des Bauvertrags ist das Bauspardarlehen, das ebenfalls eine wichtige Rolle im Bauspargeschäft spielt. Hier werden langfristige Darlehen an Kunden ausgegeben. Voraussetzung für die Beanspruchung eines Bauspardarlehens ist die Verwendung der Gelder für die Schaffung oder Sanierung des Eigenheims.