Bauherrenerlass
Der Bauherrenerlass ist eine Verordnung, die im Jahre 1990 vom Bundesfinanzministerium geschaffen wurde. Sie regelt alle einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte aus der Verpachtung und Vermietung von Bauherrmodellen.
Zudem wird der Erwerb und die Sanierung bzw. Modernisierung im Bauherrenerlass geregelt. Zu den bedeutendsten Regelungen aus dem Bauherrenerlass gehört zudem der des Werbungskostenabzugs. Hier wird zwischen den Anschaffungskosten für Grund und Boden, den Anschaffungskosten für das Gebäude oder die Wohnung und den Werbungskosten unterschieden. Letztere können vom Erwerber von der Einkommenssteuergrundlage abgezogen werden und sind beim Bauherrn abzugsfähig.
Um die im Bauherrenerlass definierten Vorschriften und Richtlinien richtig interpretieren zu können, ist es notwendig den Unterschied zwischen Bauherren und Erwerber abzugrenzen. Ein Anleger oder Investor wird entspricht in der Regel einem regelmäßigen Erwerber. Als Bauherr ist er nur dann tätig, wenn er ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder errichten lässt bzw. das Bauvorhaben leitet. Der Anleger, und in diesem Falle auch Bauherr, muss somit laut Bauherrenerlass, über das gesamte Bauvorhaben sowohl finanziell, als auch organisatorisch an oberster Stelle stehen und sämtliche Risiken wie Vertragsrisiko, Baukostenrisiko, Baurisiko u.ä. tragen. Die Beurteilung, ob ein Anleger Bauherr oder Erwerber ist, wird individuell getroffen. Die vertraglich erwähnten Bezeichnungen sind hierbei nebensächlich, da diese meist nicht korrekt formuliert wurden.
Der Bauherrenerlass wurde seit seiner Erstellung im Jahre 1990 mehrmals aktualisiert, unter anderem auch im Jahre 2003. Damals wurde der Bauherrenerlass hinsichtlich der Behandlung von geschlossenen Immobilien Fonds überarbeitet und verschärft.