Ausschließlichkeitserklärung

Vielfach ist bei verschiedenen Verträgen der Begriff Ausschließlichkeitserklärung sowie die entsprechende Anlage zu finden und der Verbraucher fragt sich hierbei oftmals, was es damit auf sich hat.

Bei einer Ausschließlichkeitserklärung handelt es sich um eine vertragliche Nebenbestimmung, die Bestandteil zu einem Vertrag ist und vom Vertragsnehmer unterschrieben werden muss. Dies kann zum Beispiel bei einem Darlehensvertrag bei einer Bank der Fall sein, sogar manche Arbeitgeber lassen sich vom Arbeitnehmer eine zusätzliche Ausschließlichkeitserklärung unterschreiben, um damit sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer nicht für andere Firmen tätig wird.

Die Ausschließlichkeitserklärung bei einem Darlehensvertrag sagt aus, dass der Kreditnehmer sich mit der Unterschrift dazu verpflichtet, nur bei der kreditgebenden Bank seine Konten zu besitzen. Es müssen dann alle anfallenden Bankgeschäfte bei diesem Institut getätigt werden, die Eröffnung bei einer anderen Bank ist somit nicht erlaubt. Der Hintergrund dieser Ausschließlichkeitserklärung ist darin zu sehen, dass das kreditgebende Institut somit einen genauen Einblick über die Kontobewegungen und allgemeine Geschäftstätigkeit des Kunden bekommt. Wenn der Kunde gegen die von ihm unterschriebene Ausschließlichkeitserklärung verstößt, dann berechtigt dies zur Kündigung des Darlehens.

Für gewöhnlich wird die Unterzeichnung für die Ausschließlichkeitserklärung nicht bei einem normalen, privaten Kredit verlangt. Wird durch den Verbraucher jedoch ein überdurchschnittlich hohes Darlehen beantragt, dann verlangt das kreditgebende Institut die Unterschrift für die Ausschließlichkeitserklärung, um eine gewisse Kontrolle zu erhalten. Allerdings gilt diese Erklärung aus verschiedenen rechtlichen Gründen als nicht unbedenklich, zumal der Kreditnehmer sehr stark unter Beobachtung durch das Finanzinstitut steht und möglicherweise das Gefühl bekommt, nicht mehr frei über seine Kontobewegungen entscheiden zu können.