Auskunft Bank
Bei der Bankauskunft handelte sich um ein Verfahren mit dem Banken untereinander Informationen über ihre Kunden teilen.
So kann sich die Bank durch eine Auskunft sicher sein, dass ein Kreditnehmer nicht schon einen anderen Kredit bei einem anderen Kreditinstitut hat. Aber auch Geschäftsmänner nutzen dieses System der Auskunft über ihre Hausbank, um über potentielle Geschäftspartner eine Auskunft einzuholen. Diese Auskunft (Bank) dürfen aber nur über Kaufleute und Firmen eingeholt werden. Bei Privatpersonen, die einen Kredit haben möchten, müssen die Banken vorher das Einverständnis zur Auskunft-Bank von Denjenigen erhalten. Aber gängige Praxis ist, dass Sie ohne das Einverständnis auch kein Darlehen oder sonstiges bekommen.
Dasselbe gilt für Firmen, die ihrer Hausbank verbieten können Auskünfte zu erteilen. Verweigert man jedoch die Auskunft-Bank ist dies ein Schuldeingeständnis und Negativ für jeden Geschäftspartner. Die Auskunft einer Bank muss von der Bank immer korrekt ausgeführt werden, da sie sonst haftbar gemacht werden kann. Der Bankangestellte darf bei negativen Merkmalen auch keine positive Empfehlung geben, da sonst Schadensersatzansprüche gegen die Bank gemacht werden können. Beim Staat und beim Finanzamt sieht das ganz anders aus. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, muss das Kreditinstitut eine Bankauskunft über jegliche Personen oder Firma geben. Die Auskunft durch eine Bank ist gesetzlich stark geregelt und sollte auch korrekt durchgeführt werden. Ein privates System mit ähnlicher Struktur wie die Bankauskunft ist die Schufa. Diese Vereinigung, von Banken und Geschäftsleuten initiiert, hält in ihrer Datenbank Informationen zu jeglichen Schulden und Schuldnern vor. Diese werden dann von den Banken und Geschäftsleuten meist bei Krediten und Ratenkrediten eingeholt. Auch hier kann man wie bei der Auskunft über die Bank den Eintrag über seine Person löschen. Dies wird jedoch wieder als ein Schuldeingeständnis gewertet.