Aufwendungen
Aufwendungen gibt es vielfälltige. Eines der wichtigsten Aufgaben in einem Unternehmen übernimmt das Controlling. Hier wird unter anderem ein Soll-Ist-Vergleich aufgestellt, der dem Unternehmensinhaber am Ende des Jahres ein Bild über die aktuelle Situation seines Unternehmens geben soll. Um diese Werte ermitteln zu können, ist es wichtig, neutrale Aufwendungen abzugrenzen. Darunter versteht man Aufwände, die keine Kosten sind. Selbstverständlich sind alle neutralen Aufwendungen auch mit einer finanziellen Ausgabe verbunden, dennoch dürfen diese nicht in das Controlling eines Unternehmens einfließen.
Man unterscheidet drei große Gruppen von Aufwendungen, die betriebsfremden Aufwände, die periodenfremden Aufwände und die außerordentlichen Aufwände. Wie der Name schon verrät, handelt es sich bei betriebsfremden Aufwänden um Ausgaben und Aufwände, die keinen direkten Bezug zur betrieblichen Leistung haben. Hierzu gehören zum Beispiel Verluste aus dem Wertpapierhandel, Spenden oder Schenkungen, Ausgaben für Zinsen, Grundstücksaufwendungen und ähnliches. Als periodenfremde Aufwendungen bezeichnet man all jene Ausgaben, die zwar etwas den betrieblichen Leistungen zugerechnet werden können, nicht jedoch dem zu bewertenden Zeitraum. Zu den periodenfremden Aufwendungen zählt man somit zum Beispiel Steuernachzahlungen aus vorangegangen Geschäftsjahren, Beitragszahlungen oder ähnliche Ausgaben. Auch Ausgaben, die erst für künftige Perioden geleistet wurden, müssen für das Controlling ausgewiesen werden. Das können beispielsweise Vorausmieten oder andere Vorauszahlungen sein. Zur Gruppe der außerordentlichen Aufwände zählen Kosten, die für den Jahresabschluss abgegrenzt werden müssen oder aber aus Anlagenabgängen stammen.
Neutrale Aufwendungen müssen bereits bei der Buchung berücksichtigt und gesondert behandelt werden. Durch die gesonderte Verbuchung ist es später einfacher, neutrale Aufwendungen von Aufwänden zu trennen. Das Gegenstück zu den neutralen Aufwendungen sind die neutralen Erträge.