Arbitrage
Bei der Arbitrage handelt es sich um ein Geschäft, mit dem versucht wird Preisunterschiede auf verschiedenen Märkten zur Gewinnerzielung auszunutzen.
Die Voraussetzungen für eine Arbitrage bestehen darin, dass schneller Datenaustausch möglich ist. Des Weiteren muss eine Kursdifferenz bestehen, die höher ist als die anfallenden Kosten.
Bei den Arbitragen unterscheidet man die Ausgleichsarbitrage und die Differenzarbitrage. Daraus folgt ein Angleichen der Preise und Kurse. Man findet Arbitragegeschäfte vor allem im Aktienhandel an den Börsen. Hier werden vor allem örtliche Kursdifferenzen ausgenutzt. Dies minimiert das Risiko bis auf Null. Da jedoch bei Wertpapieren viele Banken dieselbe Arbitrage ausnutzen wollen, wird der Zeitfaktor hier zum entscheidenden Faktor der Arbitrage.
Bei den Differenzarbitragen erfolgt die Umsetzung meist in Form von Metageschäften. Dies bedeutet, dass die Partnerbanken sowohl Gewinn aus auch Verluste teilen.
Grundsätzlich unterscheidet man die Arbitrage nach dem Gegenstand der Arbitrage. So wird von Devisenarbitrage, Effektenarbitrage, Zinsarbitrage, Goldarbitrage und Arbitrage für börsenmäßig gehandelte Rohstoffe gesprochen. Die Arbitrage sollte grundsätzlich vom Spekulationsgeschäft unterschieden werden. Mit Arbitrage value ist ein Prozentsatz gemeint, der das Verhältnis zwischen dem Marktpreis eines Optionsscheines und der Summe aus innerem Wert sowie Finanzierungskostenvorteil ausdrückt.
Ein Börsenhändler, der sich besonders mit den Wertpapierarbitragen oder Devisenarbitragen beschäftigt, wird Arbitrageur genannt. Im Devisenhandel sind Arbitrage und Handel das gleiche, so dass hier der Devisenhändler auch als Devisenarbitrageur bezeichnet wird.
Wertpapiere, die an verschiedenen Börsen gehandelt werden und bei denen es regelmäßig zu Arbitragen kommt werden Arbitragewerte genannt.