Altschuldenhilfe

Altschuldenhilfe, ein recht aktueller Begriff, der in der Finanzwelt zu finden ist, ist die Altschuldenhilfe. Diese richtet sich an die neuen Bundesländer, damit die Bewirtschaftung des vorhandenen Wohnungsbestandes gewährleistet wird.

Denn wer bereits vor der Wende einen gewissen Wohnungsbestand aufgebaut hat, hat hier auch noch Schulden in Form von Hypotheken zu tätigen. Da jedoch durch die Grenzöffnung und Zusammenlegung mit den alten Bundesländern vielfach die Institute aufgelöst wurden, die Zahlungen jedoch bestehen bleiben, wurde die Altschuldenhilfe notwendig.

Grundsätzlich können nicht nur die Wohnungsunternehmen, sondern gleichermaßen private Vermieter den Wohnraum die Altschuldenhilfe nach dem Altschuldenhilfe Gesetz in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz sagt aus, dass die Altschuldenhilfe durch eine Art Teilentlastung erfolgt hinsichtlich der vorhandenen Altverbindlichkeiten.

Dies bedeutet unter anderem, dass hier ein Erblastentilgungsfond eingerichtet wurde, welcher die Zahlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger übernehmen. Jedoch muss für die Altschuldenhilfe ein entsprechender Antrag für die alten Verbindlichkeiten gestellt werden, dann können Zinshilfen in marktüblicher Höhe gewährt werden.

Vielfach wird sich gefragt, wer die Altschuldenhilfe letztendlich finanziert. Und hierfür liegt im Prinzip genau der Knackpunkt, denn die Kosten für die Altschuldenhilfe werden jeweils vom Bund sowie von den neuen Bundesländern als auch vom Land Berlin jeweils zur Hälfte getragen. Was letztendlich bedeutet, dass jeder Steuerzahler an der Altschuldenhilfe beteiligt wird. Dennoch bietet es für die Vermieter sowie Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern eine enorme Hilfe, um den Wohnraum weiterhin zur Verfügung stellen zu können. Gleichermaßen jedoch müssen sie sich im Gegenzug verpflichten, dass die Wohnräume privatisiert oder veräußert werden, die daraus erzielten Erlöse abzuführen sind.