Akzeptkredit

Charakterisierung des Akzeptkredits

Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank einen von ihrem Kunden auf sie gezogenen Wechsel unter der Bedingung, dass der Kunde den Gegenwert des Wechsels vor Fälligkeit der Bank zur Verfügung stellt. Der Akzeptkredit ist kurzfristiger Natur, seine Laufzeit beträgt in der Regel bis zu drei Monaten.

Der Kreditnehmer kann die Wechsel im Rahmen einer mit der Bank vereinbarten Kreditlinie (Akzeptlinie) auf die Bank ziehen. Bilanziell handelt es sich beim Akzeptkredit um eine Eventualverbindlichkeit, die unter dem Strich ausgewiesen wird. Neben den Vorschriften über das Darlehen sind für den Akzeptkredit die Vorschriften des Wechselgesetzes maßgebend. Reicht der Kreditnehmer das Bankakzept zur Diskontierung bei der akzeptierenden Bank ein, so beinhaltet dies die Umwandlung einer Kreditleihe in eine Geldleihe (Wechseldiskontkredit).

Verwendungszwecke des Akzeptkredits

Der Kreditnehmer verwendet das Bankakzept im Regelfall für Zahlungszwecke, indem er es an einen Gläubiger zur Abgeltung von Warenlieferungen weiterreicht. Er kann das Akzept aber auch bei der akzeptierenden oder einer anderen Bank diskontieren lassen, um sich dadurch liquide Mittel zu beschaffen. Der Akzeptkredit dient jedenfalls, schon wegen seiner Kurzfristigkeit, vorwiegend der Finanzierung des Umlaufvermögens.

Er ist im allgemeinen eine sehr kostengünstige Kreditform für den Kreditnehmer, da abgesehen von der Wechselsteuer lediglich eine Akzeptprovision zu zahlen ist.

Bedeutung des Akzeptkredits für die Bank

Da die akzeptierende Bank wechselrechtlich als Hauptschuldner des Wechsels gilt, gewährt die Bank Akzeptkredite grundsätzlich nur an Kunden von unzweifelhafter Bonität, mit denen sie bereits seit längerer Zeit in Geschäftsverbindung steht. Eine Bonitätsprüfung speziell für den Akzeptkredit ist deshalb meist nicht mehr notwendig.

Mit der Gewährung von Akzeptkrediten ist an sich kein Liquiditätseinsatz durch die Bank verbunden. Eigene Mittel muss die Bank nur einsetzen, wenn der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, die Wechselsumme vor Verfall des Wechsels bereitzustellen, oder wenn er das Akzept zur Diskontierung bei der akzeptierenden Bank einreicht.

Bankakzepte sind, weil es sich bei ihnen um Finanzwechsel handelt, normalerweise nicht zum Rediskont bei der Deutschen Bundesbank zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die so genannten „Privatdiskonten". Hierbei handelt es sich um Handelswechsel, die der Finanzierung von Einfuhr-, Ausfuhr- und Transithandelsgeschäften dienen, eine Laufzeit von höchstens 90 Tagen aufweisen und von einem begrenzten Kreis von Banken akzeptiert werden. Privatdiskonten sind von besonders hoher Qualität in bezug auf Aussteller und Akzeptbanken und werden am Privatdiskontmarkt gehandelt.

Sonderformen der Kreditgewährung

Der Kreditkartenkredit und Kreditkarte Vorteile

Beim Kreditkartenkredit kann der Inhaber einer Kreditkarte unter Inanspruchnahme eines bestimmten Zahlungsziels bei den Vertragsunternehmen der Kreditkartenorganisation bis zu einem festgelegten Höchstbetrag Waren, Dienstleistungen und auch Bargeld beziehen. Dabei nimmt der Kreditkarteninhaber im Umfang der erworbenen Waren oder Dienstleistungen bzw. des abgehobenen Bargelds einen kurzfristigen Kredit in Anspruch.

Die Tilgung des Kreditkartenkredits erfolgt durch Begleichung der Abrechnung die dem Kunden in der Regel monatlich präsentiert wird. Die Kreditkartenorganisation verpflichtet sich gegenüber seinen Vertragsunternehmen (den Verkäufern von Waren und Dienstleistungen), die Rechnungen anzukaufen.

Der Ankauf der Rechnungen erfolgt meist unter Abzug eines Diskonts, wodurch ein Teil der Erträge aus dem Kreditkartengeschäft zustande kommt. Daneben erhebt die Kreditkartenorganisation vom Karteninhaber eine Jahresgebühr und/oder eine einmalige Aufnahmegebühr.

Aufgrund der Möglichkeiten der Kreditinanspruchnahme ,durch die Kreditkarte ist für jeden Karteninhaber ein Kreditlimit festzusetzen, was eine Kreditwürdigkeitsprüfung voraussetzt. Der Erfolg eines Kreditkartensystems hängt von der Zahl der Vertragsunternehmen und der Zahl der die Kartenorganisation tragenden Banken ab.