Aktienoptionen
Aktienoptionen werden seit dem 26.01.1990 an der deutschen Terminbörse (DTB) gehandelt. Für die Kontraktspezifikation der Aktienoptionen gilt folgendes:
- Als Basiswerte sind umsatzstarke deutsche Aktien vorgesehen
- Für die Kontraktgröße gilt, dass sie in der Regel 10 Aktien des zugrunde liegenden Basiswertes umfasst.
- Bei der Einführung neuer Kontrakte stehen für jeden call und put bei Fälligkeit jeweils drei Basispreise zur Verfügung. Hier gilt, dass ein Preis am Geld, ein weiterer Preis im Geld und der dritte Preis aus dem Geld bestehen.
- Sollten in vorgesehenen Zeitraum nicht die drei Basispreise zustande kommen, so ist der Schlusskurs an der Frankfurter Börse entscheidend. Es gibt Sonderregelungen für die Optionen der Münchner Rück und die Aktien der Alianz.
- Auf die Einführung einer neuen Optionsserie wird verzichtet, wenn die Restlaufzeit weiniger als 10 Börsentage beträgt. Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn die Marktverhältnisse die erforderlich machen.
- Es besteht die Möglichkeit, dass die DTB einen maximale Preisspanne für die Aktienoptionen festlegt, die zwischen dem Geld- und dem Briefkurs für Quotes liegt.
- Bei den Preisen für Aktienoptionen sind Preisabstufungen möglich.
- Bezüglich der Laufzeiten von Aktienoptionen sind 1,2,3,6 und max. 9 Monate vorgesehen. Es gab eine Änderung hinsichtlich der max. Laufzeit von 9 auf 12 Monate für Aktienoptionen mit verpflichtendem market making.
- Für den letzten Handelstag gilt, dass dieser auf den dritten Freitag des Verfallsmonats fällt, falls dieser ein Handeltag ist. Ist dies nicht der Fall, so gilt der letzte Börsentag vor diesem Tag.
- Der Erfüllungstag ist der Börsentag nach der Erfüllung.
- Bezüglich der Ausübung gilt, dass ein Käufer einer Aktienoption diese an jedem Börsentag ausüben kann, jedoch nicht an einem Börsentag, an dem eine Dividendenausschüttung beschlossen wird.
- Der Käufer einer Aktienoption ist verpflichtet, dem Stillhalter den Preis für den Erwerb des Optionsrechts (Optionsprämie) zu bezahlen.