Der Akkreditiv und seine verschiedenen Formen des Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv und des Barakkreditiv
Das Hinterlegen eines Betrags für einen Dritten nennt man Akkreditiv. Diesen Begünstigten nennt man Akkreditierten.
Dieser kann sich mit einem Dokument oder Vertrag bei der Bank, wo das Akkreditiv vorher hinterlegt wurde, die Summe auszahlen lassen. Häufige Verwendung findet das Akkreditiv im Außenhandel. Hier werden Barakkreditive nach Überprüfung der Unterlagen ausgezahlt. Muss ein Dokument ausgehändigt werden spricht man vom Dokumentenakkreditiv. Bei allen Formen des Akkreditivs gibt es rechtliche Grundlagen, die in Einheitlichen Richtlinien zusammengefasst sind.
Die Kosten für ein Akkreditiv können als Betriebsausgeben und Werbungskosten abgesetzt werden. Wird der Akkreditiv für einen Kauf verwendet, werden die Kosten in den Anschaffungspreis mit hineingerechnet.
Grundsätzlich muss beim Akkreditiv immer zwischen zwei Formen unterschieden werden, den Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv und den Barakkreditiv . Außerdem gibt es Unterscheidungen in widerruflichen und unwiderruflichen Akkreditiven. Das widerrufliche Akkreditiv kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Beim unwiderruflichen Akkreditiv verhält sich dies anders, dies ist hier nicht möglich, da eine Zahlungsverpflichtung besteht. Das Barkakkreditiv ist die unkomplizierteste Form beim Akkreditiv, dies sind meist normale Reiseschecks. Bei diesem Akkreditiv kann der Antragssteller die Summe also auch an sich selber auszahlen. Eigentlich ähnelt diese Form der des Dokumentenakkreditiv nur werden hier keine Dokumente verlangt, sondern meist nur ein Personalausweis und eine Unterschrift, die getätigt werden muss.
Mit dem Begriff Akkreditivbank ist nur die Bank gemeint, über die das Akkreditiv abgewickelt wird.