Abschluß des Kreditvertrages

Grundfragen der Finanzierung

Zur Gründung eines Haushalts gehören langlebige Konsumgüter wie Möbel und Haushaltsgeräte. Später wird vielleicht noch an den Erwerb von Wohnungseigentum oder eines Hauses gedacht. Alle diese Anschaffungen sind nur mit einem passenden "finanziellen Rahmen" zu verwirklichen.

Kreditantrag und Kreditentscheidung

Ein Kredit wird regelmäßig in folgenden Stufen abgewickelt:

Bisher wurden die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen besprochen, die erst zu einem Kreditverhältnis führen können. Selbstverständlich kann der Bankkunde zunächst einen unverbindlichen Kreditwunsch äußern. Nur wenn von Anfang an klar ist, dass eine Bank einem solchen Wunsch unter den gegebenen Voraussetzungen niemals nachkommen kann, wird sie ihn sofort ablehnen. Im anderen Falle wird sie ihre grundsätzliche Bereitschaft äußern. Ein Gespräch über die Höhe, Laufzeit und Kosten des Kredits ist selbstverständlich sofort möglich. Ein Kreditsuchender kann diese Gespräche mit mehreren Banken führen, um die Bedingungen vergleichen zu können. Die Auswahl muss dann unter Berücksichtigung aller Faktoren erfolgen. Der billigste Kredit ist nicht unbedingt der günstigste, wenn man später vielleicht nur noch mit erheblichen Nachteilen vorzeitig zurückzahlen kann oder eine Aufstockung des Kredits nicht oder nur sehr teuer möglich ist. Die bloße Äußerung eines Kreditwunsches, auch wenn konkrete Summen genannt werden, ist immer unverbindlich. Wenn man seine Kreditwürdigkeit selbst als gut beurteilt, hat man eine starke Verhandlungsposition. Aber auch, und vielleicht gerade dann, wenn man "froh" ist, noch einen Kredit "gewährt" zu bekommen, sollte man den Vertrag nicht sofort und ohne Überlegung unterschreiben.

Ein Angestellter eines Kreditinstituts oder auch der Vorstand selbst darf ein verbindliches Kreditangebot nur abgeben, wenn er dazu von seinem Dienstherrn befugt worden ist. Oft muss der Sachbearbeiter bei einer höheren Stelle der Bank selbst einen formellen Kreditantrag abgeben, um die Genehmigung zum Vertragsabschluß zu bekommen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen und Informationen gleich griffbereit haben, erleichtern und beschleunigen Sie dieses Verfahren. Der Abschluss des Kreditvertrages kann von der Zustimmung der gesamten Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates abhängig sein. Bei größeren Kreditsummen ist deshalb eine sofortige Entscheidung nicht immer möglich.

Vertragsabschluß

Im Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Bank und Kreditnehmer vereinbart. Er ist ein zweiseitiger Vertrag, der durch Antrag und Annahme zustande kommt. Den Antrag im Sinne des Vertragsrechts macht in der Regel die Bank in schriftlicher Form, indem sie dem Kreditnehmer einen Vertragsentwurf überlässt, der vorformulierte und einzeln vereinbarte Teile enthält. Der Kreditnehmer wird regelmäßig diesen Vertrag durch seine Unterschrift anerkennen. Er enthält eine von der Bank ebenfalls unterschriebene Ausfertigung. Mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtet sich die Bank zur Auszahlung des vereinbarten Darlehens zu den entsprechenden Bedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, den Kredit "abzurufen" und ihn wie vereinbart zurückzuführen. Vor der Auszahlung müssen die Sicherheiten bestellt werden. Der so abgeschlossene Kreditvertrag kann als eine Art "Vorvertrag" angesehen werden, da das Darlehen selbst noch nicht ausgezahlt worden ist.

Können die Vertragspartner vor der Auszahlung von dem Vertrag zurücktreten?

Ein Vertrag muss grundsätzlich eingehalten werden. Die Bank kann aber vor der Auszahlung zurücktreten, wenn sich wesentliche Voraussetzungen der Kreditvergabe geändert haben: Z. B. erfährt sie nachträglich Tatsachen, die die Kreditwürdigkeit erheblich gefährden, oder stellt fest, dass der Kreditnehmer falsche Angaben bei der Kreditverhandlung gemacht hat. Der Kreditnehmer kann natürlich nicht zur Abnahme des Darlehens gezwungen werden. Jedoch ist bei Nichtabnahme unter Umständen an die zusagende Bank Schadenersatz zu bezahlen; bei langfristigen Darlehen hat die Rechtsprechung einen Einbehalt von bis zu 3% Disagio anerkannt. Die Banken bezeichnen den hier zu zahlenden Schadenersatz auch als Refinanzierungsschaden.

Was bedeuten die typischen Vertragsklauseln?

Am Beispiel eines Kontokorrentkreditvertrages soll dies gezeigt werden. Dabei wird auf die Besprechung unwesentlicher Klauseln verzichtet.

Es handelt sich um so genannte variable Zinsen. Je nach Marktlage kann sich der Zinssatz nach oben oder auch nach unten verändern. Der Kreditnehmer braucht nicht gefragt zu werden, kann aber selbstverständlich jederzeit den Kredit zurückzahlen. Der Zinssatz wird manchmal mit ... % p. a. (pro anno = pro Jahr) angegeben. Eine Zinssatzänderung wird von der Bank mitgeteilt.

Die so genannte Bereitstellungsprovision ist bei Kontokorrentverträgen nicht sehr häufig, wohl aber bei langfristigen Darlehen. Sie bedeutet, dass ein Zins, z. B. 3% pro Jahr, vom gesamten Kreditrahmen gezahlt werden muss, wenn sich die Auszahlung verzögert, zum Beispiel, weil die vereinbarten Sicherheiten noch nicht beschafft werden können. Durch den vierteljährlichen (oder kürzeren) Rechnungsabschluss werden so genannte Zinseszinsen fällig, da die Zinsen ab dem Abschlusstag wieder verzinst werden müssen. Dadurch erhöht sich der tatsächliche (effektive) Zinssatz. Ein Zinssatz mit 8% pro Jahr entspricht dann 8,24%. Die so genannte Überziehungsprovision ist wie ein erhöhter Zins anzusehen; so kostet bei einem vereinbarten Kreditzinssatz von 8% und 3% Überziehungsprovision ein Kredit, der die vereinbarte Grenze überschreitet, insgesamt 11 %! Es besteht kein Rechtsanspruch auf Überziehung. Ein in den Bank-AGBs festgelegter Überziehungszins von etwa 5% wurde gerichtlich bereits als eine "unangemessene Benachteiligung der Kunden" angesehen.