Abschluss der Bonitätsbeurteilung

Kreditentscheidung

Voraussetzung für eine Kreditentscheidung sind umfassende Informationen über den Kreditsuchenden. Diese sollen es dem Entscheidungsträger gestatten, eine möglichst genaue Beurteilung der jetzigen Situation und der zukünftigen Entwicklung vorzunehmen.

Ist die Prüfung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit sowohl in persönlicher und fachlicher Hinsicht als auch bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder Vermögenssituation positiv verlaufen und ist die Frage einer etwaigen Besicherung sowie deren Form geklärt, so kann unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Merkmale eine Kreditentscheidung gefällt werden. Mittel- und langfristige Kredite bedürfen jedoch grundsätzlich einer vollwertigen grundpfandrechtlichen Besicherung. Bei der Kreditentscheidung sind mögliche Risiken und geschäftspolitische Ziele gegeneinander abzuwägen.

Die endgültige Kreditentscheidung trifft der zuständige Kompetenzträger, ein Mitarbeiter des Kreditinstitutes, der von diesem dazu befugt wurde, Kredite bis zu einer bestimmten Höhe zuzusagen. In Abhängigkeit von der Kredithöhe kann jedoch auch das "Vier-Augen-Prinzip" sowie die Vorlage bei einem Aufsichtsgremium erforderlich sein. Die Kreditzusage ist dem Kunden schriftlich mitzuteilen.

Kreditbestätigungsschreiben

Das Kreditbestätigungsschreiben wird auch Kreditzusageschreiben oder Kreditbewilligungsschreiben genannt. Ist die Kreditentscheidung positiv ausgefallen, so sind dem Kunden in einem solchen Bewilligungsschreiben die getroffenen Vereinbarungen zu bestätigen.

Ein Kreditbestätigungsschreiben enthält folgende Punkte:

Kredite, die in blanko, dass heißt ohne Sicherheiten gewährt wurden, sollten dem Kunden gegenüber nicht als Blankokredite bestätigt werden. Hiermit wird vermieden, dass der Anschein entstehen könnte, das Kreditinstitut würde auf seinen Anspruch auf Besicherung oder gar auf das ihm zustehende Pfandrecht nach der Nummer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten.

Bei den so genannten normierten Krediten erhält der Kunde als Kreditbestätigung eine Kopie des ausgefüllten Formular-Kreditantrages.

In der Praxis könnte ein Kreditbestätigungsschreiben für einen Kontokorrentkredit folgendermaßen aussehen:

Sehr geehrte Frau Kundin, sehr geehrter Herr Kunde, hiermit bestätigen wir Ihnen gern, dass wir Ihnen nach Maßgabe unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" einen Barkredit in Höhe von Euro 75.000

Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen YX-Bank Aktiengesellschaft

Eine weitere Art der schriftlichen Kreditbestätigung kann in Form eines Kreditangebotes vorgenommen werden, dass der Kunde rechtsgültig unterzeichnet innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden muss. Durch Angebot und Annahme ist dann das Kreditverhältnis zustande gekommen.