Abschluss der Bonitätsbeurteilung
Kreditentscheidung
Voraussetzung für eine Kreditentscheidung sind umfassende Informationen über den Kreditsuchenden. Diese sollen es dem Entscheidungsträger gestatten, eine möglichst genaue Beurteilung der jetzigen Situation und der zukünftigen Entwicklung vorzunehmen.
Ist die Prüfung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit sowohl in persönlicher und fachlicher Hinsicht als auch bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder Vermögenssituation positiv verlaufen und ist die Frage einer etwaigen Besicherung sowie deren Form geklärt, so kann unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Merkmale eine Kreditentscheidung gefällt werden. Mittel- und langfristige Kredite bedürfen jedoch grundsätzlich einer vollwertigen grundpfandrechtlichen Besicherung. Bei der Kreditentscheidung sind mögliche Risiken und geschäftspolitische Ziele gegeneinander abzuwägen.
Die endgültige Kreditentscheidung trifft der zuständige Kompetenzträger, ein Mitarbeiter des Kreditinstitutes, der von diesem dazu befugt wurde, Kredite bis zu einer bestimmten Höhe zuzusagen. In Abhängigkeit von der Kredithöhe kann jedoch auch das "Vier-Augen-Prinzip" sowie die Vorlage bei einem Aufsichtsgremium erforderlich sein. Die Kreditzusage ist dem Kunden schriftlich mitzuteilen.
Kreditbestätigungsschreiben
Das Kreditbestätigungsschreiben wird auch Kreditzusageschreiben oder Kreditbewilligungsschreiben genannt. Ist die Kreditentscheidung positiv ausgefallen, so sind dem Kunden in einem solchen Bewilligungsschreiben die getroffenen Vereinbarungen zu bestätigen.
Ein Kreditbestätigungsschreiben enthält folgende Punkte:
- Kreditart,
- Kredithöhe,
- Kreditlaufzeit und eventuelle Tilgungsvereinbarungen,
- Konditionen,
- Sicherheiten,
- Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- gegebenenfalls sonstige Absprachen.
Kredite, die in blanko, dass heißt ohne Sicherheiten gewährt wurden, sollten dem Kunden gegenüber nicht als Blankokredite bestätigt werden. Hiermit wird vermieden, dass der Anschein entstehen könnte, das Kreditinstitut würde auf seinen Anspruch auf Besicherung oder gar auf das ihm zustehende Pfandrecht nach der Nummer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten.
Bei den so genannten normierten Krediten erhält der Kunde als Kreditbestätigung eine Kopie des ausgefüllten Formular-Kreditantrages.
In der Praxis könnte ein Kreditbestätigungsschreiben für einen Kontokorrentkredit folgendermaßen aussehen:
Sehr geehrte Frau Kundin, sehr geehrter Herr Kunde, hiermit bestätigen wir Ihnen gern, dass wir Ihnen nach Maßgabe unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" einen Barkredit in Höhe von Euro 75.000
- Inanspruchnahme über Konto Nr. 1234567
- 1. bis auf weiteres, zunächst bis zum 31. Januar 2006, eingeräumt haben.
- 2. Für Ihre jeweilige Inanspruchnahme unserer Mittel erlauben wir uns, Ihnen bis auf weiteres Zinsen in Höhe von 8% p. a. - Rechnungsabschluss vierteljährlich - zu berechnen, wobei wir uns vorbehalten, diese dann neu festzulegen, wenn das allgemeine Zinsgefüge dies gestattet bzw. notwendig machen sollte.
- 3. Als Sicherheit wurde vereinbart, dass wir Ihr Sparkonto Nummer 12345678 in Kredithöhe gesperrt halten. Im übrigen gilt die Pfandklausel der Nummer 19 unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen YX-Bank Aktiengesellschaft
- Zu 1) Die Laufzeit wird bis auf weiteres bestätigt, um den Eindruck einer festen Laufzeit zu umgehen. Hierdurch ist es möglich, den Kredit jederzeit nach Maßgabe der Ziffer 19 der AGB fällig zu stellen.
- Zu 2) Die Zinsen können je nach Marktlage gesenkt oder angehoben werden. Sofern der Rechnungsabschluss monatlich sein sollte und somit mehr als vier Abrechnungen pro Jahr anfallen, ist nach der Preisangabenverordnung auch der "anfängliche effektive Jahreszins" mit einer Genauigkeit von mindestens einer Stelle hinter dem Komma anzugeben.
- Zu 3) Die Pfandklausel der Nummer 14 der AGB weist ausdrücklich auf das dem Kreditinstitut zustehende Pfandrecht hin:
- (1) Die Bank hat dem Kunden gegenüber jederzeit Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten, auch soweit sie bedingt oder befristet sind.
- (2) Die in den Besitz oder die Verfügungsgewalt irgendeiner Stelle der Bank noch gelangenden Sachen oder Rechte dienen als Pfand für alle bestehenden künftigen = auch bedingten oder befristeten - Ansprüche der Bank gegen den Kunden.
Eine weitere Art der schriftlichen Kreditbestätigung kann in Form eines Kreditangebotes vorgenommen werden, dass der Kunde rechtsgültig unterzeichnet innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden muss. Durch Angebot und Annahme ist dann das Kreditverhältnis zustande gekommen.