Abgeschriebener Kredit
Eine Wertminderung oder ein Verlust von Gütern, wie den Immobilien oder anderen Wirtschaftsgütern, kann durch einen Prozentsatz, der eine bestimmte Höhe hat, steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn ein Kredit jedoch Not leidend ist, kann es zu dazu führen, dass ein abgeschriebener Kredit entsteht. Das bedeutet, dass Banken das Recht haben, die kleinen Kredite zu berechnen und zu vermindern. Ein jährlicher Betrag kann sich auf Grund von Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergeben, welche für eine bestimmte Dauer genutzt wurden. Sollte jedoch der Kreditnehmer den Zahlungen nicht mehr nachkommen können, so kann eine Kreditabschreibung erfolgen.
Es gibt verschiedene Arten, welche den Begriff abgeschriebener Kredit beschreiben würden. Wenn man nun einen Betrag in gleich bleibender Höhe steuerlich geltend macht, ist eine lineare Abschreibung gegeben. Wenn jedoch am Anfang die Beträge zu hoch angesetzt wurden und nur noch geringe oder gar keine Beträge abgeschrieben werden können kommt es zu der degressiven Abschreibung. Ein abgeschriebener Kredit kann meist von einem Schuldner nicht mehr bezahlt werden. Auch die Sicherheiten waren nicht mehr gegeben oder sind nicht mehr aktuell. Ein abgeschriebener Kredit kann vor allem bei Unternehmen auftreten, welche mehrere Kunden haben. Ein abgeschriebener Kredit kann auch umgangssprachlich verwendet werden, wenn ein Kreditnehmer die Schulden bei der Bank oder einer Privatperson nicht mehr begleichen kann. Teilweise sind es Kreditnehmer, welche sich in einer Notlage befanden und den Kredit benötigt haben. Wenn längere Zeit jedoch keine regelmäßigen Zahlungen auf das Kreditkonto erfolgen, kann auch ein abgeschriebener Kredit zu Stande kommen.