Preisangabenverordnung und Ausweis der Effektivverzinsung Kreditpreis - Zinssatz

Die wichtigste Neuerung der PAngV sind sicherlich die Vorschriften über Definition und Ermittlung des "Kreditpreises". Zwar bestand bereits vor der neuen PAngV Einigkeit zwischen Kreditgewerbe und Preisbehörden hinsichtlich der Effektivzinsangabe bei Krediten mit über die gesamte Laufzeit festen Zinsen, also im wesentlichen Ratenkrediten an Verbraucher.

Unterschiedliche Auffassungen bestanden aber in bezug auf variabel verzinsliche Kredite. Außerdem gab es keine verbindliche Regelung, nach welcher Methode der Effektivzins zu berechnen war.
Berechnung des Effektivzinssatzes - Zinssatz
Bei Festdarlehen ist der Vom-Hundert-Satz als "effektiver Jahreszins", sind Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten, als "anfänglicher effektiver Jahreszins" für Vergleichszwecke zu errechnen und als Kreditpreis anzugeben.

Das bedeutet, dass ein effektiver Jahreszins anzugeben ist für Kredite mit über die gesamte Laufzeit festen Konditionen (zum Beispiel für ein Darlehen mit fünf Jahren Laufzeit und fünfjähriger Zinsfestschreibung Zinssatz).
Ein anfänglicher effektiver Jahreszins ist anzugeben für Kredite
- mit variablem Zinssatz,
- mit Festsatzkonditionen, die nicht für die gesamte Kreditlaufzeit vereinbart wurden (zum Beispiel Zinsfestschreibung fünf Jahre, Kreditlaufzeit zehn Jahre). Zinssatz
Die Berechnung von Effektivzinssätzen ist mit der im Kreditgewerbe üblichen Genauigkeit (§ 4 Abs. 2 PAngV) in der Weise vorzunehmen, dass alle bei regelmäßigem Kreditverlauf preisbestimmenden Faktoren erfasst werden, die sich unmittelbar auf den Kredit und seine Vermittlung beziehen. Es ist der Zinssatz zu beziffern, mit dem sich der Kredit, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen und nachschüssiger Zinsbelastung gemäß § 608 BGB staffelmäßig abrechnen, lässt.
"Mit der im Kreditgewerbe üblichen Genauigkeit" heißt:
Zinssatz - Der Monat ist mit 30 Tagen, das Jahr mit 360 Tagen anzusetzen.
Zinssatz - Mindestens eine, maximal zwei Stellen hinter dem Komma sind anzugeben.
Damit wird die 360-Tage-Methode verbindlich vorgeschrieben. Die alte Bestimmung hatte zum Streit über unterschiedliche Methoden Anlass gegeben.
Das Ergebnis einer Effektivzinsberechnung hängt jedoch nur sekundär von der Berechnungsmethode ab und wird primär von den "preisbestimmenden Faktoren" beeinflusst. Die wichtigsten Preiseinflußfaktoren sollen im folgenden erläutert werden.
- Ratgeber Bonitaetspruefung.

Nominalzins
Der Nominalzins stellt die für die Zeit der Kapitalüberlassung fällige, auf die jeweilige Restschuldsumme berechnete, laufende Verzinsung dar. Hierbei wird anfänglich nicht vom Auszahlungsbetrag, sondern von der Darlehenssumme (Kreditsumme) ausgegangen. Dies bedeutet, dass der Nominalzins auch auf das nicht zur Auszahlung gekommene Disagio berechnet wird. In der Kreditpraxis werden zum Begriff Nominalzins auch die Bezeichnungen "Nominalverzinsung", "laufende Verzinsung", "Kreditgebühr", "Teilzahlungsgebühr" und "Teilzahlungskosten" synonym verwendet.

Bearbeitungsgebühren und Verwaltungskostenbeiträge
Diese Größen sind effektivzinssteigernd in die Rechnung einzubeziehen, und zwar unabhängig davon, ob sie nur einmalig oder wiederkehrend zu zahlen sind.

Auszahlungsabgelder (Disagien, Damnen) sowie Rückzahlungsaufgelder (Agien)
Sowohl Agien als auch Disagien sind in die Effektivzinskalkulation einzubeziehen. Dies ist verständlich, wenn man bedenkt, dass die Gestaltung des Disagios oder Agios substitutiv zur Festlegung der Nominalverzinsung gewählt wird. Die Vereinbarung von Rückzahlungsagien ist in der heutigen Bankpraxis unüblich. Hingegen wird regelmäßig ein Auszahlungsdisagio in Abzug gebracht. Dem Kreditnehmer kann ein Disagio erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Aus Sicht des Gläubigers dient das Disagio zur Feinsteuerung des Effektivzinssatzes. Die wichtigste Funktion des Disagios (Damnum) besteht jedoch darin, den Kreditgeber vor einer unerwünschten vorzeitigen Beendigung des Schuldverhältnisses durch den Kreditnehmer zu schützen. Nach § 247 BGB (alte Regelung) bzw. § 609 BGB (neue Regelung) besitzt der Kreditnehmer unter bestimmten Umständen das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrages. Von diesem Recht wird er stets Gebrauch machen, wenn er den Kredit in einer Hochzinsphase aufgenommen hat und nach einer zwischenzeitlichen Zinssenkung den Mittelbedarf anderweitig zu geringeren Zinskosten erhalten kann.
Durch Ansatz eines Disagios kann die Bank jedoch die Vornahme einer Umschuldung durch den Kreditnehmer unvorteilhaft machen. Sie vereinbart bei der Kreditvergabe in der Hochzinsphase statt einer marktgerechten Nominalverzinsung einen erheblich niedrigeren Satz und bringt daneben ein Disagio in Ansatz.
Bereits aufgrund des nunmehr niedrigeren Nominalzinssatzes kommt es zu erheblich weniger Kündigungswünschen. Außerdem verliert der Schuldner im Falle der Kündigung oder vorzeitigen Tilgung das volle Disagio, so dass sich der erhaltene Kredit sozusagen rückwirkend erheblich verteuert. Das Disagio verhindert somit aus wirtschaftlichen Gründen die an und für sich rechtlich mögliche Kündigung des Schuldners in Niedrigzinsphasen.
Beispiel: Kredit über 7 Jahre zu 8 % nominal, keine Nebenkosten, kein Disagio, jährliche Zinszahlungen, sofortige Tilgungsverrechnung. Effektivzins: 8 %. Bei einer Senkung des Zinsniveaus für vergleichbare Kredite nach einem Jahr auf 6 % wäre für den Kreditnehmer die Umschuldung ökonomisch sinnvoll. Zinssatz
Wird der Kredit wie oben ausgestaltet, aber zu 6,5 % nominal verzinst, jedoch mit 10 % Disagio, bewirkt dies nahezu die identische Effektivverzinsung. Sinkt der Zins für vergleichbare Kredite nach zwei Jahren auf 6 %, so ergibt sich für den Kreditnehmer folgender Effekt: Kündigt er das Darlehen, so verliert er das volle Disagio von 10 %. Verteilt man diese Belastung auf die bisher abgelaufene Kreditzeit von zwei Jahren, so verteuert sich das Kapital um zirka 5 % pro Jahr! Diesem Effekt steht ein nur 0,5prozentiger Zinsvorteil pro Jahr bei Durchführung der Umschuldung gegenüber, da die laufende Verzinsung des ursprünglichen Darlehens ja bei 6,5 % liegt. Der Kreditnehmer wird daher vernünftigerweise auf eine Umschuldung verzichten.
Infos Depot und Internat Bundesbankgesetz.

Maklerprovisionen und sonstige Kreditvermittlungskosten
Solche Nebenkosten sind stets preissteigernd einzubeziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kreditmakler selbständig tätig ist oder im Auftrag einer einzelnen Bank steht. Zinssatz

Tilgungsgeschwindigkeit und Tilgungsmodalitaten
Obwohl die Tilgungsleistungen selbst keinen Kosten- bzw. Aufwandscharakter besitzen, wird die Effektivverzinsung einer Finanzierung in ganz erheblichem Umfang von den Kapitalrückführungsmodalitäten beeinflußt. Der Zusammenhang wird erkennbar, wenn man bedenkt, dass sich alle fixen Kostenbestandteile eines Kredites wie beispielsweise Disagio, Maklerprovision, Bearbeitungsgebühren und Verwaltungskosten auf die Gesamtkapitalüberlassung (Produkt aus Zeit mal Geld) verteilen. Bei sonst unveränderten Konditionen führt eine schnellere Tilgungsfolge oder eine Steigerung der Tilgungsraten zu einer niedrigeren Gesamtkapitalüberlassung und bewirkt eine Steigerung der Effektivverzinsung, die für den Kreditgeber ansonsten nicht erkennbar wäre. Aus diesem Grund wirken sich auch Sondertilgungen bei Krediten mit einem Disagio stets effektivzinssteigernd aus.
Kredit Lexikon