Wandelanleihen

Wandelanleihen auch als Wandelschuldverschreibungen oder Wandelobligationen bezeichnet räumen dem Eigentümer das Recht ein zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Umwandlung in Aktien zu einem bestimmten Umwandlungsverhältnis vornehmen zu können. Hier kommt es zu einer Kombination des Vorteils der Obligation, einen festen Zins zu gewähren, mit dem Vorteil der Aktie einen Anteil an der AG zu erlangen. Bei den Wandelanleihen besteht keine Verpflichtung zur Umwandlung. Von daher kann der Anleger die Entwicklung in Ruhe abwarten und im Falle einer positiven Entwicklung des Unternehmens sein Wandelrecht in Anspruch nehmen, um so Zugang zur Substanz und damit zur Ertragskraft des Unternehmens zu erlangen. Die Ausgabe derartiger Wandelanleihen bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der AG.

Es ist für die Ausgabe der Wandelanleihen eine Zustimmung von drei viertel des vertretenen Grundkapitals notwendig. In der Satzung der AG können abweichende Festlegungen vorgenommen werden. Hier müssen auch die Vorschriften zur Kapitalerhöhung gegen Einlage berücksichtigt werden. Die aktuellen Aktionäre haben eine Bezugsrecht auf Wandelanleihen, da diese in neue Aktien umgetauscht werden können und somit den Anteil der Aktionäre schmälern können.

Die beiden wichtigsten Bedingungen bei Wandelanleihen sind der Wandelpreis, zu dem gewandelt werden kann, und die Wandelperiode, in der gewandelt werden kann. Da die Wandelmöglichkeit einen erheblichen Vorteil darstellt, sind Wandelanleihen meist niedriger verzinst als sonstige Obligationen.

Der Wandelpreis liegt meistens über dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Anleiheausgabe. Dies bedeutet, dass hier eine Aufpreis bzw. eine Wandelprämie gezahlt wird. Die Entwicklung des Börsenkurses der Wandelanleihe richtet sich in Abhängigkeit von der Höhe der Wandelprämie entweder mehr nach der Anleihemarktentwicklung oder nach der Entwicklung des Aktienkurses.