Versicherungsdarlehen

Versicherungsdarlehen - Sie kann man innerhalb der Beleihungsgrenze von etwa 50% zu relativ günstigen Konditionen mit meistens bis zu zehnjähriger Zinsfestschreibung erhalten, wenn über die Darlehenssumme ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wird. Das Darlehen wird nicht laufend getilgt, sondern erst bei Fälligkeit der Lebensversicherung.

Die Laufzeit kann deshalb relativ lange sein. Allerdings ist die Liquiditätsbelastung durch die Zahlungen der Lebensversicherungsprämien höher als bei einem reinen Bankdarlehen. Diese Form der Darlehensaufnahme muss aber von dem Bauherrn geprüft werden, der noch keinen ausreichenden Versicherungsschutz besitzt und diesen in jedem Fall erhalten will. Der Vergleich der Konditionen mit Bankdarlehen ist nicht ohne weiteres möglich, da in der Regel die Zinsfestschreibungsfristen unterschiedlich sind und der Zinssatz für die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Frist offen ist, obwohl die Lebensversicherung weiter läuft.

Der Ertrag aus der Lebensversicherung ist ebenfalls ungewiss. Empfehlenswert ist diese Finanzierungsform insbesondere bei Vermietung des Wohnobjektes, da dann die Zinsen auf das gleich bleibende Darlehen als Aufwand gelten, die Erträge aus dem zur späteren Tilgung dienenden Lebensversicherungsvertrag bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren aber steuerfrei sind. Als Kreditnehmer sollten Sie aber darauf achten, dass nicht die zinsgünstige Finanzierung über die Lebensversicherung mit einer teuren nachrangigen Finanzierung verbunden ist.

- Auslandsdarlehen oder Versicherungsdarlehen

Sie können, meist mit einer Bürgschaft einer deutschen Bank versehen, aufgenommen werden, wenn der Zinssatz im Ausland günstig ist. Da diese Darlehen aber in ausländischer Währung zurückzuzahlen sind, besteht selbstverständlich das volle Wechselkursrisiko für den Darlehensnehmer über längere Zeit.
Welche Steuervorteile können beim Bau gegeben sein?
Bei der Berechnung der monatlichen Belastung spielt die steuerliche Entlastung des Bauherrn oft eine wesentliche Rolle. Eine individuelle Berechnung kann mittels Computer-Programmen im Rahmen der Finanzierungsberatung der Banken erstellt werden. Hier werden nur kurz die grundsätzlichen Möglichkeiten gezeigt:

- Aufwendungen bis zur Bezugsfertigkeit oder Versicherungsdarlehen
Dazu gehören die bis dahin angefallenen Zinsen und Finanzierungskosten, insbesondere ein vereinbartes Disagio.
Beispiel: Ein Bauherr eines Einfamilienhauses, das er nach Fertigstellung selbst bewohnen will, vereinbart mit der finanzierenden Bank ein Baudarlehen in Höhe von 200000 Euro mit 95% Auszahlung. Das Disagio in Höhe von 10000 Euro macht er vor der Fertigstellung als Sonderausgaben geltend. Wenn sein laufendes Einkommen so hoch ist, dass er durchschnittlich 40% Steuern auf das zusätzliche Einkommen bezahlen muss (so genannter Grenzsteuersatz oder Progressionssatz), wird seine Steuerschuld insgesamt um 40% aus 10 000 Euro geringer; er "spart" 4000 Euro Steuern.
- Degressive Abschreibung bei vermieteten und neu erstellten Objekten im Versicherungsdarlehen

Wird ein Wohnobjekt vermietet, gehört die Miete zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Werbungskosten können von diesen Einkünften abgezogen werden; meistens ergeben sich daraus in den ersten Jahren negative Einkünfte mit den oben beschriebenen Möglichkeiten der Steuerersparnis (im Grunde genommen handelt es sich nur um eine Steuerverschiebung, weil später die Werbungskosten geringer sind).
Für diese Objekte können Werbungskosten ohne betragsmäßige Begrenzung nach den allgemeinen Grundsätzen des Steuerrechts angesetzt werden, zum Beispiel:
Versicherungsdarlehen - Aufwendungen zum Betrieb des Objektes, z.B. Reparaturen
Versicherungsdarlehen - Zinsen für die Finanzierung des Objektes
Versicherungsdarlehen - Abschreibungen als Wertminderung des Objektes
Hier gibt es die Möglichkeit, in den ersten Jahren den sonst üblichen Abschreibungssatz von 2% zu überschreiten; in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung 7% der Anschaffungskosten für das Gebäude, nicht für das Grundstück.
Wird ein Wohnungsgebäude teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, müssen die Baukosten und die Werbungskosten anteilig der Wohnfläche verteilt werden: Für den eigengenutzten Teil ist die Absetzung von Sonderausgaben möglich, für den vermieteten Teil werden Werbungskosten verrechnet.

Ratenkredit
Wie kann ein Konsument seine Käufe mit Kredit finanzieren?
Wenn ein Konsument für Anschaffungszwecke Kredit braucht, stehen ihm grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Finanzierung durch den Händler als Teilzahlungskauf Nach dem Abzahlungsgesetz muss ein solcher Vertrag schriftlich abgeschlossen sein und mindestens enthalten:
1. Barzahlungspreis,
2. Teilzahlungspreis,
3. Betrag, Zahl und Fälligkeit der Teilzahlungen,
4. effektiver Jahreszins.
Der Käufer hat ein Widerrufsrecht innerhalb einer Woche.
- Finanzierung durch Kredit, vermittelt vom Händler (Kreditkauf) Der Händler hat einen Vertrag mit einem Kreditinstitut geschlossen, wonach er in erster Linie für dieses Kreditinstitut Kreditverträge vermittelt. Oft ist das Kreditinstitut, z. B. beim Autohandel oder im Versandhandel, wirtschaftlich mit dem Händler verbunden. Der Unterschied zum reinen Abzahlungskauf liegt darin, dass trotz des gemeinsamen Abschlusses grundsätzlich eine rechtliche Trennung zwischen Kauf und Kredit besteht. Im Vertrag wird z. B. durch folgende Formulierung darauf hingewiesen:
Der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag sind rechtlich voneinander unabhängig. Der Darlehensnehmer kann gegenüber der Bank keine Rechte, Einreden oder Einwendungen aus dem Kaufvertrag geltend machen. Das Darlehen ist daher auch dann voll zurückzuzahlen, wenn das Fahrzeug fehlerhaft übergeben wurde. Dies gilt nicht, wenn der Darlehensnehmer keine zumutbare Möglichkeit hat, seine Rechte aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Durch diese Klausel vermeidet der Verkäufer, dass dem Käufer die rechtliche Trennung verborgen bleibt, was einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz gleichkäme. Der Kreditvertrag mit der Bank ist im übrigen ein Vertrag, der mit einem Ratenkredit identisch ist, was Ablauf und Bestellung von Sicherheiten betrifft. Eine Lohnabtretung ist beim reinen Teilzahlungskauf nicht üblich, wohl aber beim Kreditkauf. Der Händler haftet unter Umständen auch für den Kredit gegenüber der kreditgebenden Bank.
Da der Kreditkauf ähnlich wie ein Teilzahlungskauf abgeschlossen wird, besteht ein Widerrufsrecht von einer Woche.
Infos zum Depotgesetz und Verpfändung.

- Finanzierung über ein Kreditinstitut durch Aufnahme von Ratenkredit
Der Käufer besorgt sich bei einer Bank "Barkredit" und tritt gegenüber dem Verkäufer als Barzahler auf. In diesem Fall kann er - zumindest bei größeren Abschlüssen - meistens ein Barzahlungsskonto aushandeln. Dies ist beim Vergleich der Zinssätze für Teilzahlungskauf und Kreditkauf zu beachten.
Als Bankkredit ist bei kurzfristigem Bedarf zunächst eher ein .Kontokorrentkredit (Dispositionskredit) geeignet; bei längerfristigem Kreditbedarf ist ein Ratenkredit empfehlenswert.
Ratgeber Bürgschaft und Internat Bundesbank Gesetz.

In welchen Formen werden Ratenkredite angeboten?
Der längerfristige Kredit an Konsumenten wird bei den Kreditinstituten ähnlich abgewickelt. Da meistens nach dem gleichen Verfahren der Zins- und Ratenberechnung vorgegangen wird, spricht man auch vom "genormten" Ratenkredit.
Während dieser Kredit früher als "Kleinkredit" oder "Anschaffungsdarlehen" bezeichnet worden ist, wird er heute unter den Bezeichnungen Privatkredit, Persönlicher Kredit, Privatdarlehen, Allzweckdarlehen, Sofortkredit oder ähnlich angeboten.
Die typische Grundform kann durch folgende Merkmale gekennzeichnet werden:
Ratenkredit - fester Kreditbetrag, ausgezahlt in voller Höhe, regelmäßig höchstens 50 000 Euro,
Ratenkredit - Laufzeit bis zu 72 Monaten,
Ratenkredit - im voraus festgelegte Raten, die die Zinsen enthalten,
Ratenkredit - einmalige Abschlussgebühr, häufig 2% des Darlehensbetrages,
Ratenkredit - Lohnabtretung, evtl. Sicherungsübereignung als Sicherheit.
Als Zusatzangebote wird von manchen Banken auch ein Rahmenkreditvertrag angeboten, der auch als Abruf- oder Vorratskredit bezeichnet wird: Dabei wird ein Kreditrahmen (z. B. höchstens 50000 Euro) für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Der Kreditnehmer kann diesen Rahmen nach Bedarf ausnutzen. Die Zinsen sind aber nicht für die gesamte Dauer fest, sondern können angepasst werden. Die Rückzahlung erfolgt in Raten, wobei eine Mindestrate festgelegt wird.
Ratgeber Darlehen Vertrag und Bonitätsprüfung.
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