Verpfändung von Sachen und Rechten

Das Pfandrecht ist ausdrücklich im BGB geregelt:

Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen (Pfandrecht). Das Pfandrecht kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.

Das Pfandrecht ist also das Recht, eine Sache verwerten zu können, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Das Recht besteht nur, wenn und soweit die gesicherte Forderung besteht, allerdings haftet das Pfand für die Forderung "in ihrem jeweiligen Bestand", also auch für Zinsen, Kosten oder Vertragsstrafen.

Welche Gegenstände können verpfändet werden?

Als Pfand kommen in erster Linie alle beweglichen Sachen in Frage. Bewegliche Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, die nicht Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes sind, zum Beispiel Maschinen, Inventar, Waren aller Art, Edelmetalle. Ihre Verpfändung wird auch als Mobiliarpfandrecht oder Fahrnispfandrecht bezeichnet.

Als Kreditsicherheit sind sie nur geeignet, wenn sie der Kreditnehmer nicht zum Gebrauch oder zum Betrieb eines Unternehmens benötigt, zum Beispiel in Lagerhäusern eingelagerte Waren. Geschäftsausstattung oder Fahrzeuge sind als Pfand nicht geeignet, da die Bank sie in Gewahrsam nehmen müsste.

Wertpapiere werden wie bewegliche Sachen verpfändet; dazu gehören die in einem Bankdepot verwahrten Effekten, aber auch so genannte effektive Stücke, die erst eingeliefert werden.

Forderungen und Rechte können ebenfalls verpfändet werden; meistens wird hier aber eine Zession vorgenommen. Sie können nicht vertraglich verpfändet werden, wenn sie unpfändbar sind.

Wie wird die Verpfändung durchgeführt- Finanzierungsarten?

Zu einer wirksamen Verpfändung von Sachen gehört die Einigung zwischen dem Pfandgläubiger und dem Schuldner als Eigentümer, dass das Pfandrecht bestellt werden soll; dazu muss die Sache an den Pfandgläubiger übergeben werden, wenn dieser nicht schon die Sache besitzt. Die Einigung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer ist in dem Sicherungsvertrag zur Bestellung des Pfandrechts enthalten; es entsteht so vertraglich ein Pfandrecht im Unterschied zur Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Hiermit verpfände ich - nachstehend der Verpfänder genannt - dem oben genannten Kreditinstitut die in der Anlage aufgeführten Gegenstände. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Erklärung. Zum Zwecke der Verpfändung übergibt der Verpfänder der Bank die Gegenstände.

Die Gegenstände dienen der Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche, die der Bank aus der Geschäftsverbindung ... zustehen.

Die in der Anlage aufgeführten Gegenstände sind bei der ... gegen Diebstahl versichert. Die dem Verpfänder zustehenden Ansprüche aus dieser Versicherung werden hiermit bei gleichzeitiger Übergabe einer Kopie des Versicherungsscheines verpfändet.

Die Sachen müssen der Bank also konkret übergeben werden, was zum Beispiel bei Edelmetallbarren leicht möglich ist. Waren werden meistens nicht direkt übergeben, sondern bleiben im Lager Dritter oder des Eigentümers; die Bank muss dann aber Mitverschluss am Lager haben.

Wertpapiere befinden sich meistens schon im Depot der Bank, dann braucht das Depot nur noch gesperrt zu werden.

Die Verpfändung von Forderungen erfolgt durch Einigung und Mitteilung (Anzeige) an den Drittschuldner.

Wie wird das Pfand verwertet?

Nach dem BGB darf der Gläubiger das Pfand erst zur Befriedigung verwenden, wenn die Forderung:

Durch die Bestimmungen der AGB werden die Kreditinstitute zum Teil von diesen einschränkenden Bestimmungen befreit.

Kommt der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht nach, so ist die Bank befugt, die Sicherheiten ohne gerichtliches Verfahren unter tunlichster Rücksichtnahme auf den Kunden zu beliebiger Zeit an einem ihr geeigneten Ort auf einmal oder nach und nach zu verwerten.

Einer Androhung der Verwertung, der Innehaltung einer Frist ... bedarf es nicht. Eine Abweichung von der regelmäßigen Art des Pfandverkaufs kann nicht verlangt werden. Die Bank wird nach Möglichkeit Art, Ort und Zeit der Verwertung mitteilen, sofern nicht die Benachrichtigung untunlich ist.

Pfänder, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, darf die Bank freihändig durch einen zu solchen Verkäufen ermächtigten Handelsmakler zum laufenden Preis verkaufen; andere Pfänder sind öffentlich zu versteigern.

Wertpapiere kann eine Bank also ohne Androhung über die Börse verkaufen, wenn der Kreditnehmer in Verzug ist. Gängige Waren könnten über einen Makler verkauft werden. Sollten zum Beispiel Gemälde oder Teppiche verpfändet sein, müssten diese öffentlich versteigert werden.