Verpflegungsmehraufwand

Die Spesen werden im Allgemeinen auch Verpflegungsmehraufwand genannt. Es sind Mehrkosten die durch beruflich bedingte Reisen und Aufenthalte entstehen.

Dieser kann steuerlich abgesetzt werden als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Tagegeld wird es genannt, wenn es pauschal abgerechnet wird. Der Verpflegungsmehraufwand also die Spesen können nur bei geschäftlichen oder beruflichen Aktivitäten abgesetzt werden. Aus Gründen der Einfachheit gibt es Pauschalbeträge. Pro Tag können von sechs Euro bis vierundzwanzig Euro abgesetzt werden. Im Monat können durchaus mehrere Tage als Verpflegungsmehraufwand steuerlich abgesetzt werden. Die Richtigkeit der Angaben ist natürlich immer Voraussetzung und die Prüfung wird oft vorgenommen. Diese sechs bis 24 € sind aber möglich nur für den Mehraufwand ihrer Verpflegung, weil wir nicht zuhause sind und dadurch alles teurer wird.

Wenn Sie wegen ihrer Tätigkeit irgendwo übernachten müssen, bekommen Sie hierfür eine Übernachtungspauschal für Ihr Hotel. Ist in ihrem Hotel Frühstück mit inbegriffen so werden 20% von ihren Verpflegungsmehraufwand abgezogen und für das Mittagessen und das Abendessen werden jeweils 40% abgezogen. Sollten nun diese in ihrem Hotel oder ihrer Unterkunft inklusive sein. Auslandsreisen werden beim Verpflegungsmehraufwand höher pauschaliert und sind von Land zu Land verschieden. Der Ersatz des Verpflegungsmehraufwandes durch den Arbeitgeber ist bis zur Höhe des zulässigen Pauschalbetrags steuerfrei.