Kredit Lexikon U - V

Übersicherung — Knebelung – Übersicherung siehe Verbundfinanzierung, Verkehrswert, Vermieterpfandrecht

überziehungskredit in einer Fotografie Überziehungskredit wird meistens stillschweigend bei einem Kontokorrentkonto gewährt, indem der Kontoinhaber entweder ohne vorhandenes Guthaben verfügen kann oder eine vereinbarte Kreditgrenze durch den Auftrag, beispielsweise einen Scheck, überschreitet. Der Zinssatz für Überziehungen ist regelmäßig höher als für den vereinbarten Kredit. Kontokorrentkredit. Überziehungskredit siehe Verkehrshypothek, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Vollamortisationsvertrag, Vollstreckungsbescheid

Überziehungsprovision ist der Mehrzins für einen Überziehungskredit. Überziehungsprovision siehe Verjährung, Verkehrswert, Vollstreckungsbescheid, Vorfälligkeitsentschädigung

Verbundfinanzierung wird vereinbart, wenn mehrere Kreditinstitute ein Objekt finanzieren und der Kreditnehmer nur einmal die Beleihungsunterlagen einreichen und den Sicherungsvertrag vereinbaren muss. So wird beispielsweise bei der „Baufinanzierung aus einer Hand" die Grundschuld für die Hausbank eingetragen, die dann durch entsprechende Abtretung der mitfinanzierenden Bausparkasse die Sicherheiten anteilig überträgt. Baufinanzierung. Verbundfinanzierung siehe Übersicherung, Vermieterpfandrecht, Verpfändung, Versicherungsschein, Vorausklage

Vergleich. Bei einem Vergleich verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen

(Erlassvergleich) oder beschließen eine gemeinsame Stundung (Moratorium). Da das Unternehmen weitergeführt wird, erhoffen sie sich eine höhere Quote als beim Konkurs. Bei einem Liquidationsvergleich wird das Unternehmen aufgelöst. Ein außergerichtlicher Vergleich unterliegt keinen Form- und Veröffentlichungspflichten. Ein gerichtlicher Vergleich ist ein Erlassvergleich, zu dessen Einhaltung auch diejenigen Gläubiger verpflichtet sind, die dem Vergleich nicht zugestimmt haben. Er kann deshalb nur durchgeführt werden, wenn bestimmte Mindestbedingungen eingehalten werden:
— Vergleichswürdigkeit des Schuldners, d.h. zum Beispiel kein Konkurs oder Vergleich in den letzten fünf Jahren;
— ausreichende Quote, z.B. 35% aller nicht bevorrechtigten Forderungen innerhalb eines Jahres müssen befriedigt werden;
— die Mehrheit der Gläubiger, die mindestens 80% der Forderungen vertreten, muss zustimmen. Vergleich siehe Überziehungskredit, Verkehrswert, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Vermieterpfandrecht

Verjährung. Ansprüche auf eine bestimmte Leistung können nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden, es sei denn, die Verjährungsfrist ist durch einen Mahnbescheid oder durch Anerkennung der Verbindlichkeit durch den Schuldner unterbrochen worden. Für Darlehen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Fälligkeit. Jede Zins- oder Tilgungszahlung unterbricht die Verjährung, die dann wiederum eine Frist von 30 Jahren begründet. Zinsen verjähren am Ende des vierten Jahres nach ihrer Fälligkeit. Verjährung siehe Überziehungsprovision, Versicherungsschein, Verwendungszweckerklärung, Verzugschaden, Vorfälligkeitsentschädigung

Verkehrshypothek ist eine Hypothek, für die ein Hypothekenbrief ausgestellt worden ist. Sie ist zur Übertragung geeignet. Der Gläubiger kann sich zum Beweis des Bestehens der Forderung auf die Grundbucheintragung berufen. Briefhypothek. Verkehrshypothek siehe Übersicherung, Vermieterpfandrecht, Verpfändung, Vollstreckbarer Titel, Vorausklage

Verkehrswert ist der Wert, der als Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen ist. Beleihungswert. Verkehrswert siehe Überziehungskredit, Versicherungsschein, Verwendungszweckerklärung, Verzugschaden, Vollamortisationsvertrag

Verlängerter Eigentumsvorbehalt wird vom Lieferanten einer Ware insofern vereinbart, als er den Weiterverkauf der Ware gestattet, sich aber im Voraus die dann entstehende Forderung ersatzweise abtreten lässt. Bei einer Globalzession werden die Forderungen, die einem Lieferanten aus verlängertem Eigentumsvorbehalt zustehen, ausgenommen. Eigentumsvorbehalt, Verlängerter Eigentumsvorbehalt siehe Überziehungsprovision, Verjährung, Versicherungsschein, Vollstreckbarer Titel, Vorfälligkeitsentschädigung

Vermieterpfandrecht. Der Vermieter eines Raumes hat an den eingebrachten Sachen des Mieters wegen ausstehender Forderungen aus dem Mietverhältnis ein gesetzliches Pfandrecht. Es geht einer später vereinbarten Sicherungsübereignung der Sache vor. Priorität

Vermögensverzeichnis ist vom Schuldner bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Amtsgericht abzugeben. Es enthält eine übersichtliche Darstellung des Vermögens des Schuldners. Vermieterpfandrecht siehe Übersicherung, Vertragspfandrecht, Verzugschaden, Vollstreckbarer Titel, Vorausabtretung

Verpfändung ist die vertragliche Einräumung eines Pfandrechts, das den Gläubiger zur Verwertung der Pfandsache bei Nichteinhaltung des Kreditvertrages durch den Schuldner berechtigt. Faustpfand, Fahrnispfand, Lombardkredit, Mitverschluss, Pfandreife. Verpfändung siehe Überziehungskredit, Verkehrswert, Versicherungsschein, Vollamortisationsvertrag, Vollstreckungsbescheid

Versicherungsdarlehen werden mit erstrangiger Grundbuchabsicherung durch Lebensversicherungen an Bauherren gegeben, die gleichzeitig eine Kapitallebensversicherung abschließen. Das Darlehen wird nicht in Raten getilgt, sondern in einer Summe aus dem Wert der fälligen Lebensversicherung. Baufinanzierung. Versicherungsdarlehen siehe Überziehungsprovision, Verbundfinanzierung, Verkehrshypothek, Verzugschaden, Vorfälligkeitsentschädigung

Versicherungsschein (Versicherungspolice) ist eine vom Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz auszustellende Urkunde darüber, dass ein Versicherungsvertrag besteht. Der Inhaber kann vielfach vom Versicherer zur Verfügung über das Vertragsverhältnis und zum Empfang der Versicherungsleistung als berechtigt angesehen werden. Versicherungsschein siehe Übersicherung, Verjährung, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Vorausklage

Versteigerung ist ein meist öffentliches Verfahren zum Verkauf von Gegenständen an den Meistbietenden. Die Bieter machen ein Gebot, das beim Kauf dem Kaufantrag entsprechen würde. Das Meistgebot erhält den Zuschlag, womit der Erwerb abgeschlossen wird. Zur gewerbsmäßigen Versteigerung muss der Auktionator eine Erlaubnis haben. Der Ablauf einer öffentlichen Versteigerung ist durch das Zwangsversteigerungsgesetz geregelt, das auch die Interessen des Eigentümers des Versteigerungsgutes berücksichtigt. Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Versteigerung siehe Verbundfinanzierung, Versicherungsdarlehen, Vollamortisationsvertrag, Vollstreckungsbescheid, Vorausabtretung

Vertragspfandrecht – Verpfändung – Vertragspfandrecht siehe Verjährung, Vermieterpfandrecht, Verzugschaden, Vollstreckbarer Titel, Vorkaufsrecht

Verwendungszweckerklärung – Zweckbestimmungserklärung – Verwendungszweckerklärung siehe Überziehungskredit, Verkehrswert, Vollstreckungsbescheid, Vorausklage, Vorkaufsrecht

Verzugschaden können Kreditinstitute berechnen, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommt. Da aus dem Verzugschaden kein Gewinn erzielt werden darf, errechnet sich der Verzugschaden bei Kreditinstituten aus dem Zins, den sie für die Beschaffung der Mittel im Durchschnitt bezahlen müssen. Verzugschaden siehe Überziehungsprovision, Verpfändung, Versicherungsdarlehen, Vollstreckbarer Titel, Vorausabtretung

Vollamortisationsvertrag wird bei einem Leasinggegenstand, der nach Ablauf der Grundmietzeit nicht mehr anderweitig zu verwerten ist, vereinbart. Sie bedeutet, dass die gesamten Anschaffungskosten durch die Leasingraten gedeckt werden. Regelmäßig wird aus steuerlichen Gründen eine Grundmietzeit vereinbart, die zwischen 40 und 90% der steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt. Am Ende der Lauf-. zeit des Vertrages gehört der Gegenstand aber nach wie vor dem Leasinggeber. Er kann ihn zum Marktpreis dem Leasingnehmer zum Kauf anbieten oder ihm einen neuen Leasingvertrag mit geringerem Entgelt anbieten. Leasing, Vollamortisationsvertrag siehe Übersicherung, Verkehrshypothek, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verwendungszweckerklärung

Vollstreckbarer Titel. Ein Zwangsvollstreckungsverfahren kann nur beantragt werden, wenn man dazu berechtigt ist. Die Berechtigung ergibt sich aus einer Urkunde, vollstreckbarer Titel genannt. Diese muss in einer öffentlich beglaubigten Ausfertigung vorliegen. Sie ergibt sich aus einem Vollstreckungsbescheid, einem rechtskräftigen Urteil oder einer Wiedergabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das Vermögen. Mahnbescheid. Vollstreckbarer Titel siehe Überziehungsprovision, Versicherungsdarlehen, Vertragspfandrecht, Vollamortisationsvertrag, Vorausabtretung, Vorkaufsrecht

Vollstreckungsbescheid wird vom Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers (Antragsteller) erlassen, wenn nach einem Mahnbescheid der Schuldner (Antragsgegner) keinen Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt und nicht bezahlt hat. Der Vollstreckungsbescheid berechtigt den Antragsteller zur Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens. Vollstreckungsbescheid siehe Übersicherung, Verkehrshypothek, Verpfändung, Verwendungszweckerklärung, Vorausklage.

Vorausabtretung von künftigen Forderungen erfolgt durch Vereinbarungen einer Rahmenabtretung. Vorausabtretung siehe Überziehungskredit, Versicherungsdarlehen, Vertragspfandrecht, Vollamortisationsvertrag, Vorkaufsrecht- Infos Geschichte des Geldes.

Vorausklage — Einrede der Vorausklage

Vorfinanzierung. Bei der Aufstellung eines Finanzierungsplattes kann berücksichtigt werden, dass ein erst später zu erhaltendes Darlehen, zum Beispiel ein Bauspardarlehen, durch einen Zwischenkredit ersetzt wird. Ablösungsbauspardarlehen, Vorausklage siehe Verbundfinanzierung, Verkehrshypothek, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Vorkaufsrecht. - Ein Festdarlehen.

Vorfälligkeitsentschädigung verlangen Kreditinstitute, wenn sie einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens zustimmen. Zeitanteilig kann bei langfristigen Darlehen ein Teil des Disagios einbehalten werden. Bei Ratenkrediten wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet. Vorfälligkeitsentschädigung siehe Verbundfinanzierung, Versicherungsdarlehen, Vertragspfandrecht, Verwendungszweckerklärung, Vorausabtretung. - Ein Darlehen.

Vorkaufsrecht ist ein gesetzliches oder vertragliches Recht des Vorkäufers, in einen zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks oder einer anderen Sache und einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag an Stelle des Dritten einzutreten. Bei Grundstücken muss das Vorkaufsrecht Privater im Grundbuch eingetragen sein. Vorkaufsrecht siehe Überziehungskredit, Verkehrshypothek, Verpfändung, Vertragspfandrecht. - Kleiner Konsumentenkredit.