Spareinlagen

Spareinlagen entstehen in Folge des Sparens. Bei Sparen handelt es sich um den Verzicht auf Konsum, um Spareinlagen zu bilden.

So kann der Konsum eines Haushaltes die Höhe des verfügbaren Einkommens betragen oder darüber bzw. darunter liegen. Bei darunter liegenden Konsumausgaben werden Spareinlagen gebildet. Bei darüber liegenden werden entweder Spareinlagen aufgelöst oder es wird ein Kredit aufgenommen, was auch als Entsparen bezeichnet wird. Für das wirtschaftliche Wachstum spielt das Sparen eine entscheidende Rolle. Es kann auch zu einem Zwangssparen durch Inflation kommen. Es gibt verschiedene Gründe für die Bildung von Spareinlagen. Wie viel gespart wird drückt sich in der Sparquote aus und hängt von der Sparfähigkeit und dem Sparwillen des Einkommensbeziehers ab.

Für Spareinlagen werden von der Bank Zinsen als Entgelt für die ihr überlassene Kapitalnutzung gezahlt. Dabei ist die Bank verpflichtet die jeweils gültigen Zinssätze durch Aushang im Kassenraum bekannt zu geben. Es gibt seit 1967 keine Zinsbindung durch den Staat. Seitdem sind die Banken dazu berechtigt die auf den Spareinlagen gewährten Zinsen selbständig zu berechnen. Ein wichtiger Faktor für die Höhe der Zinsen ist die vereinbarte Kündigungsfrist. Die auf die Spareinlage anfallenden Zinsen werden dem Bankguthaben am Ende des Jahres gutgeschrieben und gehen mit in die Verzinsung des Folgejahres ein.

Spareinlagen können grundsätzlich nur gegen Vorlage des Sparbuches und in bar erfolgen. Hierdurch wird der besondere Charakter des Sparkontos gegenüber dem Zahlungsverkehrskonto unterstrichen. Somit sind auch Schecks und Überweisungen bei Sparkonten nicht möglich. Es gibt eine Reihe an Möglichkeiten, wie über die Spareinlagen verfügt werden kann: