Schuldscheindarlehen

Charakterisierung des Schuldscheindarlehens

Beim Schuldscheindarlehen wird die Kreditsumme von der Bank im eigenen Namen und für eigene Rechnung in der Regel langfristig ausgezahlt. Es handelt sich nm Großkredite, die von Industrieunternehmen, öffentlichen Stellen oder anderen Kreditinstituten, insbesondere solchen mit Sonderaufgaben, in Anspruch genommen werden. Im Anschluss daran refinanziert sich die Bank durch Platzierung der Darlehensforderung bei anderen Kapitalsammelstellen, vorwiegend Versicherungsunternehmen. Der Kreditbetrag lautet meist auf mehrere Millionen Euro, die Platzierung erfolgt in einem Betrag oder in Teilbeträgen.

Die Bezeichnung „Schuldscheindarlehen" stammt aus einer Zeit, in der diese Darlehen gegen Hingabe eines einfachen Schuldscheins an öffentlich-rechtlichte Körperschaften gewährt wurden. Heute wird auf die Ausstellung eines Schuldscheins meist verzichtet.

Verwendungszwecke des Schuldscheindarlehens

Die den Unternehmen über Schuldscheindarlehen zufließenden Gelder werden zur Finanzierung von Investitionsvorhaben verwendet. Die Kreditvergabe ist allerdings nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, da als Kreditnehmer nur bonitätsmäßig erstklassige Adressen in Frage kommen.

Bedeutung des Schuldscheindarlehens für die Bank

Da die Bank bei der Kreditgewährung zunächst eigene Mittel einsetzt, geht sie bis zur Unterbringung des Darlehens bei anderen Kapitalsammelstellen, die man als endgültige Kreditgeber bezeichnen könnte, eine Liquiditätsbindung ein. Sie trägt bis zum Zeitpunkt der Unterbringung auch das Kreditrisiko und und darüber hinaus ein Platzierungsrisiko, da die Gefahr besteht, dass die Platzierung nicht in vollem Umfang oder nicht laufzeitkongruent durchgeführt werden kann. Mit der Platzierung geht das Kreditrisiko auf die Käufer der Darlehensförderung über. Das Kreditrisiko ist wegen der hohen Bonität der Kreditnehmer aber in der Regel äußerst gering.

Bei einem Schuldscheindarlehen spielt die Bank eine entscheidende Rolle

Bei einem Schuldscheindarlehen handelt es sich meist um ein Tilgungsdarlehen mit einer längeren Laufzeit, für das ein Schuldschein ausgestellt wird.

Der bei einem Schuldscheindarlehen ausgestellte Schuldschein stellt kein Wertpapier dar, sonder lediglich ein Beweismittel, womit der Gläubiger nachweisen kann, dass ihm der Schuldner den betreffenden Betrag schuldet. Hier kann das Kreditinstitut eine Vermittlerrolle einnehmen. Dabei wird ein Darlehensvertrag vermittelt, bei dem der Darlehengeber dem Darlehennehmer einen Kredit gewährt, wobei dieses Schuldscheindarlehen mit einem Schuldschein dokumentiert wird. In diesem Fall nimmt das Kreditinstitut die Rolle eines Maklers ein. Das Kreditinstitut hat jedoch auch die Möglichkeit im Rahme eines Schuldscheindarlehens zum Gläubiger zu werden und den Kredit selber zu gewähren. Häufig geschieht dies mit der Absicht das Schuldscheindarlehen bei dem Endkreditgeber zu refinanzieren.

Dabei tritt das Kreditinstitut alle Forderungen samt Zinsen an den Endkreditgeber ab. Der Endkreditgeber übernimmt damit alle Recht und Pflichten, die sich aus dem Schuldscheindarlehen ergeben, und kann das Kreditinstitut damit beauftragen in treuhänderischer Weise das Schuldscheindarlehen zu verwalten. Zu Absicherung von Schuldscheindarlehen dienen häufig Grundschulden auf den Besitz des Darlehensnehmer, die zugunsten des Kreditinstitutes eingetragen werden. Diese Grundschulden bleiben häufig auch nach dem Abtreten der Darlehensforderung beim Kreditinstitut, die das Schuldscheindarlehen verwaltet.

Anders als beim Schuldscheindarlehen verhält es sich beim Avalkredit. Hier übernimmt das Kreditinstitut, welches vom Kunden beauftragt wird, Bürgschaften und Garantien. Dabei werden vom Kreditinstitut keine Gelder zur Verfügung gestellt, sondern die Kreditwürdigkeit der Bank. Des häufigeren wird auch ein so genannter Avalkredit-Rahmenvertrag mit dem Ziel vereinbart nicht nur die allgemeinen Bedingungen des Avalkredites zu regeln, sonder auch noch darüber hinausgehende besondere Bedingungen festzulegen.

Mit dem Auftrag durch den Kunden entsteht zwischen dem Kunden und der Bank ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Bank dazu, eine Garantie gegenüber dem Geschäftspartner des Kunden abzugeben. Im Gegenzug zahlt der Kunde eine Avalprovision.