Rentenbasis

Bei einem Verkauf auf Rentenbasis wird die Immobilie einer Person verkauft. Der Verkäufer erhält jedoch anstelle des Kaufpreises eine laufende Rente vom Käufer.

Wie im Einzelnen der Vertrag auf Rentenbasis aussieht, ist Verhandlungssache. Dies reicht von geringen monatlichen Raten mit Anfangszahlung bis zu gleich bleibender höherer Monatsrate ohne Anfangszahlung. Verkäufe auf Rentenbasis können bis zum Lebensende des Verkäufers gehen oder für ein fest definierten Zeitraum. In jedem Fall muss es notariell beglaubigt werden. Sehr schwierig bei der Rentenbasis ist die Berechnung der Höhe der monatlichen Zahlungen. Es muss ein auf Basis von Kaufpreis, Verkehrswerte und Zinsen für beide Seiten fairer Betrag gefunden werden. Das System der Rentenbasis nutzen oft ältere Menschen, die meistens ihr Haus auf diese Weise verkaufen, aber noch darin bis zum Ende ihres Lebens wohnen bleiben.

Hierdurch verbessern sie ihre Rente, wie das Wort Rentenbasis schon erahnen lässt. Meist haben diese Menschen niemanden, dem sie die Immobilie vererben können. Ein ähnliches Konzept wie das der Rentenbasis ist die Erbfolge. So übergeben Eltern ihren Kindern eine Immobilie, so dass diese dann Miete zahlen, die in die Rente der Eltern einfließt. Nach dem Tod der Eltern gehört die Immobilie dann den Kindern. Die Kinder können unter optimalen Voraussetzung dieser Miete als Unterhaltszahlung absetzen, die die Eltern dann als Einnahmen versteuern. Aber unter dem Strich kann hier ein positives Ergebnis geschaffen werden. Lassen Sie sich dies aber unbedingt von einem Steuerberater genau erklären, da dies sehr komplex ist. Rentenbasis und Erbfolge sind durchaus Wege, die sehr positiv zu bewerten sind und für den einzelnen ein guter Weg sein können.