Ratenberechnung, Sittenwidriger Kredit, Saisonkredit, Realkredit, Rembourskredit
Rahmenabtretung liegt vor, wenn in einem Sicherungsvertrag vereinbart wird, dass eine Gruppe bestehender und zukünftig entstehender Forderungen abgetreten wird. Die Forderungen stammen meistens aus Verkäufen an Kunden des Kreditnehmers. Abtretung, Globalzession, Mantelzession, Vorausabtretung, Rahmenabtretung siehe Raumsicherungsvertrag, Refinanzierungsschaden, Rembourskredit, Tilgungsdarlehen.
Rangvorbehalt hat die Wirkung, dass ein im Grundbuch zeitlich und räumlich später eingetragenes Recht im Rang einem bestehenden Recht vorgehen soll. Beispiel: Die Grundschuld für eine Bausparkasse wird zuerst eingetragen mit dem Vermerk, dass einer Hypothek über ... Euro der Vorrang gebührt. Rangvorbehalt siehe Realkredit, Rückbürgschaft, Rückkaufswert, Saisonkredit, Schuldbeitritt.
Ratenberechnung. Die Höhe der Raten bei Ratenkrediten ergibt sich aus der Summe aller Zinsen, Provisionen und dem Auszahlungsbetrag geteilt durch die gewünschte Laufzeit. Ratenkredit siehe Reallasten, Rembourskredit, Rückbürgschaft, Saldoanerkenntnis, Tilgungsdarlehen.
Ratenkredit ist ein meistens an Konsumenten gegebener Kredit mit Rückzahlung in festen Monatsraten gleicher Höhe, die Zins und Tilgung enthalten. Abrufkredit, Konsumentenkredit, Lohnabtretung, Ratenberechnung. Ratenberechnung siehe Rahmenabtretung, Rückkaufswert, Saisonkredit, Schuldbeitritt, Sicherungsvertrag.
Raumsicherungsvertrag. Der Kreditnehmer kann alle Gegenstände, die sich regelmäßig in einem Raum befinden, zum Beispiel Geschäftsausstattung oder Waren, an das Kreditinstitut übereignen. Der Raum muss durch Markierung oder eine Skizze, die Anlage des Vertrages ist, genau gekennzeichnet werden. Bei Warenlagern wird dem Kreditnehmer gestattet, die Waren zu veräußern und dafür wieder neue Waren einzubringen. Antizipiertes Besitzkonstitut, Sicherungsübereignung. Raumsicherungsvertrag siehe Rangvorbehalt, Refinanzierungsschaden, Saldoanerkenntnis, Sicherungsvertrag, Tilgungsdarlehen.
Realkredit ist ein Kredit, bei dem Sachen als Sicherheiten dienen; Realkredit im engeren Sinne ist ein Kredit, abgesichert durch Grundpfandrechte. Realkredit siehe Ratenberechnung, Rückbürgschaft, Rückkaufswert, Saisonkredit, Schuldbeitritt.
Reallasten sind dingliche Belastungen eines Grundstücks, die den jeweiligen Eigentümer zu bestimmten wiederkehrenden Leistungen verpflichten, beispielsweise Geld, Lieferung von Naturalien oder Verrichtung von Diensten wie Instandhaltungsarbeiten.
Realsicherheiten sind Sachsicherheiten wie Zession, Sicherungsübereignung, Faustpfand und Grundpfandrechte. Reallasten siehe Ratenkredit, Rembourskredit, Sicherungsvertrag, Tilgungsdarlehen, Tratte.
Refinanzierungsschaden ist der Schadenersatz, den ein Kreditnehmer an das Kreditinstitut bezahlen muss, wenn er den vereinbarten Kredit nicht vertragsgemäß beanspruchen will. Der Schaden kann dem Kreditinstitut dadurch entstanden sein, dass es sich die erforderlichen Mittel bei einer anderen Stelle beschafft hat. Kündigung von Darlehen. Refinanzierungsschaden siehe Rahmenabtretung, Rückbürgschaft, Saisonkredit, Schuldbeitritt, Teilamortisationsvertrag.
Rembourskredit ist die Verpflichtung einer Bank (der Remboursbank), auf sie gezogene Tratten zu akzeptieren und dem Kunden, meistens einem Exporteur, zur Verfügung zu stellen. Als Entgelt wird eine zeit- und betragsabhängige Provision bezahlt. Beim Rembourskredit handelt es sich praktisch um einen Akzeptkredit im Auftrag einer anderen Bank. Rembourskredit siehe Raumsicherungsvertrag, Rückkaufswert, Saldoanerkenntnis, Tilgungsdarlehen, Tratte.
Rentabilität ist das Verhältnis von Gewinn zu Eigenkapital, bezogen auf ein Jahr und angegeben in Prozent. Rentabilität siehe Ratenberechnung, Realkredit, Sicherungsvertrag, Sondereigentum, stille Zession.
Rückbürgschaft sichert den Bürgen für den Fall ab, dass er aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Er kann sich dann seinerseits an den Rückbürgen halten. Bürgschaft, Rückbürgschaft siehe Rangvorbehalt, Saisonkredit, Schuldbeitritt, Sicherungshypothek, Tratte.
Rückkaufswert ist der Betrag, der dem Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung bei vorzeitiger Aufhebung des Vertrages vor Eintritt des Versicherungsfalles zusteht. Er errechnet sich aus dem angesparten Kapital zuzüglich der verrechneten Erträge und abzüglich der Risikoprämie. Der Rückkaufswert ist der Beleihungswert von Lebensversicherungen als Kreditsicherheit. Rückkaufswert siehe Sondereigentum, stille Zession, Taschenstatus, Teilamortisationsvertrag, Tratte.
Rückübertragung von Sicherheiten durch den Kreditgeber erfolgt, sobald der Kredit zurückgeführt ist und keine Ansprüche mehr bestehen. Sicherungsvertrag, Rückübertragung siehe Rahmenabtretung, Realkredit, Schufa, Sittenwidriger Kredit, Tratte.
Saisonkredit ist ein kurzfristiger Betriebsmittelkredit zur Überbrückung regelmäßig auftretender saisonaler Liquidititätsengpässe. Saisonkredit siehe Ratenberechnung, Refinanzierungsschaden, Sicherungsvertrag, Sicherungsübereignung, Teilzahlungskauf.
Saldoanerkenntnis ist die Anerkennung des meist vierteljährlichen Rechnungsabschlusses eines Kontokorrents. Mit der Anerkenntnis entsteht eine selbständige Verbindlichkeit. Saldoanerkenntnis siehe Ratenkredit, Sicherungshypothek, Sittenwidriger Kredit, Sondereigentum, stille Zession.
SCHUFA (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) ist ein Verein zum Austausch von Informationen über Kunden der Mitglieder zum Zwecke des Kreditschutzes. SCHUFA siehe Ratenberechnung, Selbstschuldnerische Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Taschenstatus, Teilamortisationsvertrag.
Schuldbeitritt = Mitschuldner- Schuldbeitritt siehe Rangvorbehalt, Rembourskredit, Sicherungshypothek, Sondereigentum, stille Zession.
Schuldnerverzeichnis ist eine beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis der Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet ist. Auf Antrag des Schuldners wird die Eintragung nach drei Jahren oder nach Begleichung der Schuld gelöscht. Über das Schuldnerverzeichnis darf kein in der Öffentlichkeit verbreitetes Druckerzeugnis erstellt werden. Auf Anfrage wird aber immer Auskunft gegeben. Schuldnerverzeichnis siehe Refinanzierungsschaden, Rückbürgschaft, Sittenwidriger Kredit, Sondereigentum, Teilzahlungskauf.
Selbstfinanzierung - Innenfinanzierung - Selbstfinanzierung. siehe Rahmenabtretung, Saisonkredit, Sicherungsvertrag, Sicherungsübereignung, Taschenstatus.
Selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Schuldner Vollkaufmann ist oder bei der er ausdrücklich auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Der Bürge muss nach Aufforderung durch den Gläubiger sofort zahlen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Wenn die Hauptforderung aber nicht besteht oder angefochten wird, gilt auch die selbstschuldnerische Bürgschaft nicht, da sie dieser untergeordnet (subsidiär) ist. Mitschuldner. Selbstschuldnerische Bürgschaft siehe Ratenberechnung, Realkredit, Refinanzierungsschaden, Sittenwidriger Kredit, Taschenstatus.
Sequester ist eine vom Gericht zur Verwahrung und Verwaltung beweglicher oder unbeweglicher Sachen bestellte Person, zum Beispiel ein Sequester nach Konkursantrag bis zur Entscheidung, ob ein Verfahren eröffnet werden soll. Konkurs, Sequester siehe Rahmenabtretung, Rembourskredit, Rückkaufswert, Sondereigentum, stille Zession.
Sicherungsabtretung - Abtretung. Sicherungsabtretung siehe Ratenkredit, Rückbürgschaft, Saisonkredit, Schuldnerverzeichnis, Teilamortisationsvertrag.
Sicherungshypothek ist stets eine Buchhypothek und nicht zur Übertragung geeignet. Sie ist streng an die vom Gläubiger nachzuweisende Forderung gebunden. Sie kann im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens eingetragen werden. Höchstbetragshypothek, Hypothek. Sicherungshypothek siehe Rangvorbehalt, Sequester, Sicherungsübereignung, Sittenwidriger Kredit, Teilzahlungskauf.
Sicherungsvertrag ist der Vertrag, der die Bestellung einer Sicherheit zum Inhalt hat, zum Beispiel die Bürgschaftserklärung oder die Sicherungsübereignung. Negativerklärung, Rückübertragung, Zweckbestimmungserklärung. Sicherungsvertrag siehe Ratenkredit, Realkredit, Rembourskredit, Sicherungsabtretung, stille Zession.
Sicherungsübereignung ist die Übertragung des Eigentums an den Gläubiger zur Sicherung einer Forderung. Der Gläubiger ist zwar nach außen Eigentümer der Sache und kann über sie Dritten gegenüber wirksam verfügen, gleichwohl ist er aber schuldrechtlich verpflichtet, von diesem Recht nur dann und insoweit Gebrauch zu machen, als der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Übereignung erfolgt durch Einigung und Vereinbarung eines —* Besitzmittlungsverhältnisses. -> Antizipiertes Besitzkonstitut, Besitzkonstitut, Fiduziarische Sicherheit, Individualisierung, Priorität, Raumsicherungsvertrag, Rückübertragung, Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Sicherungsübereignung siehe Rangvorbehalt, Reallasten, Rückkaufswert, Selbstfinanzierung.
Sittenwidriger Kredit. Sind die Bedingungen in einem Kreditvertrag sittenwidrig, ist der Vertrag nichtig; der Kreditnehmer braucht nur den Kredit als solchen ohne Zinsen zu den vereinbarten Terminen zurückzuzahlen. Sittenwidrigkeit kann vorliegen bei Knebelung oder Zinswucher. Sittenwidriger Kredit siehe Raumsicherungsvertrag, Realkredit, Sequester, Sicherungsabtretung, Sicherungshypothek.
Sondereigentum sind die nicht wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes, die der Inhaber einer Eigentumswohnung nach Belieben gestalten und nutzen kann. Sondereigentum siehe Schuldnerverzeichnis, Selbstfinanzierung, Selbstschuldnerische Bürgschaft, Taschenstatus, Teilamortisationsvertrag, Teilzahlungskauf.
Stille Zession liegt vor, wenn der Drittschuldner die Abtretung nicht kennt. Zahlt er trotzdem an den früheren Gläubiger, wird er wegen seiner Unkenntnis von der Verpflichtung frei. Die stille Zession ist voll gültig. Mehrfachabtretung, Priorität, Stille Zession siehe Schuldnerverzeichnis, Sequester, Sicherungsabtretung, Sicherungshypothek.
Substanzwert ist bei der Bewertung von Immobilien die Summe aus Grundstückswert und Bauwert, bei Unternehmen der Wert des Anlage- und Umlaufvermögens. Beleihungswert, Substanzwert siehe Raumsicherungsvertrag, Reallasten, Rembourskredit, Selbstschuldnerische Bürgschaft.
Taschenstatus ist die Bewertung des Vermögens eines Unternehmens aufgrund der aktuellen Zahlen der Buchhaltung. Taschenstatus siehe Ratenkredit, Realkredit, Selbstfinanzierung, Sicherungsübereignung, Teilzahlungskauf, Ratgeber.
Ratenberechnung.
Teilamortisationsvertrag. Bei einem Leasingvertrag kann vereinbart sein, dass die Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes abdecken. Ein Restwert wird vorher geschätzt. Diese Verträge kommen nur vor, wenn das Leasingobjekt nach Ablauf des Vertrages noch an Dritte weiterveräußert werden kann, zum Beispiel bei Fahrzeugen. Teilamortisationsvertrag siehe Reallasten, Schufa, Schuldnerverzeichnis, Selbstschuldnerische Bürgschaft, Sicherungsabtretung. Ratgeber
das Bankgeheimnis.
Teilzahlungskauf — Abzahlungsgesetz - Teilzahlungskauf. siehe Raumsicherungsvertrag, Selbstfinanzierung, Sequester, Sicherungshypothek,
Bank auskunft.
Tilgungsdarlehen — Annuitätendarlehen - Tilgungsdarlehen. Siehe Selbstfinanzierung, Selbstschuldnerische Bürgschaft, Sicherungsabtretung, Taschenstatus. - Eine
Bonitaetsbeurteilung.
Tratte ist ein vom Bezogenen noch nicht akzeptierter Wechsel. Die Tratte ist wechselrechtlich voll gültig, da sie bereits die Unterschrift des Ausstellers enthält, der damit für die Einlösung haftet. --> Wechsel - Tratte siehe Reallasten, Schufa, Schuldnerverzeichnis, Sequester, Sicherungshypothek. - Informationen zur
Schufa Datei.
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