Leasingkredit

Beim Leasingkredit besteht die Kreditleistung darin, dass der Kreditgeber (Leasinggeber) dem Kreditnehmer (Leasingnehmer) an Stelle einer Geldsumme ein Wirtschaftsgut für eine vertraglich vereinbarte Zeit zur Nutzung überlässt.

Als Gegenleistung erbringt der Kreditnehmer in der Regel monatliche, gleich bleibende Zahlungen (Leasingraten) und gibt den Leasinggegenstand am Ende der Nutzungsdauer an den Leasinggeber zurück. Die Gegenleistung umfasst die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes, die Finanzierungskosten des Leasinggebers, Entgelte für vereinbarte Wartungs- und Reparaturarbeiten und den kalkulatorischen Gewinn des Leasinggebers.

Das Leasingkreditgeschäft wird im Regelfall nicht von Kreditinstituten selbst, sondern von Tochtergesellschaften (Leasinggesellschaften) betrieben.

Ist ein Versicherungsschutz notwendig?

Bei den Ratenkrediten wird von einigen Banken ein Versicherungsschutz zwingend vorgeschrieben oder wahlweise angeboten.

Er gibt zwar eine finanzielle Absicherung, erhöht aber die Kosten des Kredits. Bei den Versicherungen kann oft gewählt werden, z. B.:

Eine Todesfallrisiko-Versicherung deckt bei fallender Versicherungssumme immer den noch offen stehenden Restkredit ab. Bei Tod des Versicherten wird der Restkredit aus der Versicherungssumme abgedeckt. Dies ist die billigste Form.

Die Todesfallversicherung kann durch eine Krankentagegeld-Versicherung ergänzt werden, die das Tagegeld bei völliger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall bezahlt. Die Todesfallrisiko-Versicherung kann auch auf andere Familienangehörige ausgedehnt werden („zwei verbundene Leben").

Wer allerdings schon ausreichenden Versicherungsschutz hat, soll dieses Angebot ablehnen beziehungsweise keinen Kreditvertrag abschließen, der eine solche Versicherung zwingend vorschreibt. Bei Abschluss der Versicherung sollte sich der Kreditnehmer auch erkundigen, ob er bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits auch die Versicherung vorzeitig kündigen kann und zu welchen Bedingungen!

Wie wird die Rate berechnet?

Bei den meisten Ratenkrediten wird der Zins im voraus berechnet und als Zinssatz pro Monat vom ursprünglichen Darlehen angegeben. Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr. Bei Kontokorrentkrediten muss ein effektiver Jahreszins nicht angegeben werden; 8,75% ergeben bei vierteljährlicher Abrechnung 9,04%. Zusätzlich muss beachtet werden, dass für den Ratenkredit in der angegebenen Form der Zinssatz während der ganzen Laufzeit fest ist, beim Kontokorrentkredit nicht.

Was sind Anlaufzinsen?

Die monatlichen Raten werden zu festen Terminen gezahlt, zum Beispiel am 1. jeden Monats. Wird das Darlehen nicht am 1., sondern zum Beispiel am 23. des Vormonats aufgenommen, wird erst im Folgemonat die erste Rate bezahlt. Dabei wird der Zins auf ganze Monate berechnet. Der Kreditnehmer muss also noch für sieben Tage Zinsen zusätzlich zahlen. Diese Zinsen werden mit dem effektiven Jahreszins ohne Gebührenanteil verrechnet.

Wovon hängt die Höhe des effektiven Jahreszinssatzes ab?

Der effektive Jahreszins muss alle Kosten und Gebühren während der gesamten Laufzeit enthalten, also auch die Bearbeitungsgebühr, bei Kreditvermittlung die Vermittlungsgebühr. Diese Gebühren fallen in fester Höhe als Prozentsatz des Darlehens unabhängig von der Gesamtlaufzeit an. Deshalb wird der Effektivzinssatz bei grundsätzlich gleichen Konditionen umso höher, je kürzer die Laufzeit des Darlehens ist. Vergleichen Sie bei unterschiedlichen Kreditangeboten Effektivzinssätze nur bei gleicher Laufzeit!

Wie erfolgt die vorzeitige Rückzahlung?

Nach dem BGB kann ein Ratenkredit nach Ablauf von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vorzeitig zurückgezahlt werden; die Gesamtlaufzeit beträgt in diesem Fall also neun Monate. In manchen Kreditverträgen ist eine jederzeitige Rückzahlungsmöglichkeit vorgesehen.

Bei vorzeitiger Rückzahlung werden die festen Provisionen nicht erstattet, der im restlichen Rückzahlungsbetrag enthaltene Zins wird mit dem effektiven Jahreszins ohne Gebühren berechnet und erstattet.

Eine Umschuldung, um günstigere Konditionen zu erlangen, dürfte sich deshalb bei Ratenkrediten nur in den wenigsten Fällen lohnen, da dann die Gebühren neu berechnet werden. Nach Berechnungen der Verbraucher-Zentralen lohnt sich die Umschuldung erfahrungsgemäß nur dann, wenn der Effektivzins mindestens um 4% geringer ist und die Restlaufzeit noch mindestens ein Jahr beträgt!

Das Angebot von Kreditvermittlern, „Restschulden" zusammenzufassen und dafür einen neuen Kredit zu geben, dürfte in der Regel teuer bezahlt werden müssen.