Kredit Lexikon K - L

Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Bank in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Kapital der Bundesrepublik zusteht. Ursprünglich zur Verwaltung der ERP-Darlehen vorgesehen, hat sie ihre Finanzierungsaufgaben heute beträchtlich erweitert. Kreditanstalt für Wiederaufbau siehe Kreditinstitut, Kreditvertrag, Kreditzusage, Kündigung von Darlehen

Ein Kreditvertrag Kreditfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, wirksam Kreditverbindlichkeiten eingehen zu können. Nur natürliche und juristische Personen sind kreditfähig. Natürliche Personen können erst mit Volljährigkeit selbständig Kreditverpflichtungen eingehen. Kreditfähigkeit siehe Kreditleihe, Kreditwesengesetz, Kreditwürdigkeitsprüfung, Legitimation, Lieferantenkredit

Kreditgarantiegemeinschaften sind vom Handel und Handwerk gegründet worden, um für die mittelständischen Wirtschaftskreise die wegen fehlender Sicherheiten oftmals schwierige Kreditbeschaffung zu erleichtern. Die Gemeinschaft gibt, meistens über Bürgschaftsbanken, Avalkredit an die Kreditberechtigten. Kreditgarantiegemeinschaften siehe Kreditanstalt für Wiederaufbau, Kündigung von Darlehen, Leasing, Liquidität, Lombardkredit

Kreditinstitut ist die amtliche Bezeichnung für Wirtschaftsunternehmen, die Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes betreiben. Dazu gehören Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und Spezialkreditinstitute. Kreditinstitut siehe Kreditwesengesetz, Kreditwürdigkeitsprüfung, Lieferantenkredit, Liquidationsvergleich, Löschungsanspruch


Kreditleihe ist die Sammelbezeichnung für Kredite, bei denen der Kreditnehmer keine baren Mittel, sondern nur die Mithaftung der Bank erhält. Avalkredit, Eventualverbindlichkeiten. Kreditleihe siehe Kreditfähigkeit, Kreditzusage, Leasing, Legitimation, Liquidität

Kreditvertrag ist die Vereinbarung zwischen Bank und Kreditnehmer über die Bedingungen, zu denen ein Kredit gegeben wird. Er wird auch als „Vorvertrag" bezeichnet, weil erst mit Auszahlung des Kredits ein Darlehen im Sinne des BGB entstanden ist. Kreditzusage. Kreditvertrag siehe Kreditanstalt für Wiederaufbau, Kündigung von Darlehen, Liquidationsvergleich, Lombardkredit

Kreditwesengesetz ist das für die Überwachung der Geschäfte der Kreditinstitute durch den Staat grundlegende Gesetz. Es regelt, wer die Zulassung zum Betreiben eines Kreditinstituts erhält, die Befugnisse des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität, die Kreditvergabe, den Sparverkehr und die Jahresabschlüsse der Kreditinstitute; ferner regelt es die Befugnisse des Aufsichtsamtes bei Gefahr für Einlagen der Bankkunden. Großkredit, Kreditinstitut, Moratorium, Millionenkredit, Organkredit, Kreditwesengesetz siehe Kreditgarantiegemeinschaften, Leasing, Legitimation, Lieferantenkredit, Liquidität

Kreditwürdigkeitsprüfung im weiteren Sinne ist die Untersuchung, ob ein Kreditnehmer persönlich einen guten Ruf genießt und ob er wirtschaftlich in der Lage ist, Zinsen und Tilgungen vereinbarungsgemäß zu leisten. Auskunft, Bilanzanalyse, Bilanzkritik, Kreditwürdigkeitsprüfung siehe Kreditinstitut, Liquidationsvergleich, Lohnpfändung, Lombardkredit, Löschungsanspruch

Kreditzusage ist das Angebot eines Kreditinstituts an den Kunden auf Abschluß eines Kreditvertrages. Die Annahme kann ausdrücklich durch Unterschrift einer Kopie oder durch Verfügung über den Kredit erfolgen. Kreditzusage siehe Kreditanstalt für Wiederaufbau, Legitimation, Lieferantenkredit, Liquidationsvergleich, Liquidität

Kündigung von Darlehen ist grundsätzlich in Kreditverträgen geregelt. Nach dem BGB können Darlehen mit veränderlichem Zinssatz jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht und auch das Kündigungsrecht bei Festzinsvereinbarung können vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Kündigung von Darlehen siehe Kreditfähigkeit, Kreditgarantiegemeinschaften, Kreditvertrag, Lohnpfändung, Löschungsanspruch

Leasing. Leasing bedeutet die Nutzungsüberlassung von Gütern für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt. Wegen der mit einem Leasingvertrag verbundenen besonderen Vertragsbedingungen spricht man nicht von „Miete", obwohl eine starke Ähnlichkeit mit der im BGB enthaltenen Vertragsform besteht; insbesondere das direkte Leasing vom Hersteller (Operate-Leasing) hat diesen Charakter. Leasingverträge können im betrieblichen Bereich für fast alle Anlageinvestitionen und Immobilien abgeschlossen werden; im privaten Bereich ist das Leasing von Fahrzeugen vorherrschend. Fahrzeugleasing, Financial-Leasing, Indirektes Leasing, Operate Leasing, Option, Teilamortisationsvertrag, Vollamortisationsvertrag. Leasing siehe Kreditgarantiegemeinschaften, Kreditinstitut, Kreditleihe, Kreditwürdigkeitsprüfung, Liquidität

Legitimation ist der Nachweis der Personenidentität durch einen amtlichen Lichtbildausweis; sie ist bei der Eröffnung von Konten und der Aufnahme eines Kredits immer erforderlich. Legitimation siehe Kreditanstalt für Wiederaufbau, Kreditwesengesetz, Kreditzusage, Liquidationsvergleich, Lohnabtretung

Lieferantenkredit entsteht durch die Stundung des Kaufpreises bei Lieferung „auf Ziel". Ein Zahlungsziel kann einseitig vom Lieferanten bei Rechnungsstellung gegeben („zahlbar innerhalb 4 Wochen") oder vertraglich vereinbart werden. Regelmäßig bietet der Lieferant bei Verzicht auf das Zahlungsziel einen Barzahlungsrabatt, Skonto, an („bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen 3% Skonto"). Die Effektivverzinsung des Lieferantenkredits ist regelmäßig wesentlich höher als die eines Bankkredits. Der Lieferantenkredit wird auch als „Warenkredit" bezeichnet, da der Käufer als Kreditnehmer kein Bargeld, sondern nur den gekauften Gegenstand erhält. Eigentumsvorbehalt, Finanzierung, Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Lieferantenkredit siehe Kreditfähigkeit, Kreditvertrag, Kündigung von Darlehen, Lohnabtretung, Lombardkredit

Liquidationsvergleich ist ein Vergleich der Gläubiger mit dem Schuldner mit der Vereinbarung, dass der Schuldner sein ganzes Vermögen dem von den Gläubigern bestellten Treuhänder zur Verwertung überlässt und dass der dann nicht gedeckte Teil der Schulden erlassen sein soll. Liquidationsvergleich siehe Kreditleihe, Kreditwürdigkeitsprüfung, Lohnabtretung, Lohnpfändung, Löschungsanspruch

Liquidität ist die in erster Linie durch Geld ausgedrückte Möglichkeit zur Zahlung und damit zur Beschaffung von Gütern oder zur Erfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen. Wenn die in einer Bilanz gegliederten Vermögensteile nach „aufsteigender Liquidität” gegliedert sind, meint man damit, wie rasch sie zu Geld werden oder gemacht werden können; diese Möglichkeit wird auch „Liquidierbarkeit" genannt. Liquidität siehe Kreditgarantiegemeinschaften, Kreditinstitut, Kreditwesengesetz, Lohnpfändung, Lombardkredit. - Informationen zum Wertpapierkredit.

Lohnabtretung wird häufig bei Ratenkrediten vereinbart. Regelmäßig ist sie eine stille Zession. Werden Kredite nicht vertragsgemäß zurückgezahlt, legt der Kreditgeber die Zession beim Arbeitgeber offen; dieser darf an den Arbeitnehmer dann nur noch den nicht pfändbaren Teil des Lohnes auszahlen; den pfändbaren Teil überweist er direkt an den Kreditgeber. Mit der Lohnabtretung ist häufig auch eine Abtretung der Ansprüche aus Sozialversicherungen verbunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist Abtretung. Lohnabtretung siehe Kreditleihe, Kreditvertrag, Kreditzusage, Kündigung von Darlehen, Löschungsanspruch.

Lohnpfändung. Im Rahmen eines Pfändungspfandrechtes kann der pfändbare Teil des Lohnes durch Zustellung eines „Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses” beim Arbeitgeber durch den Gläubiger eingezogen werden. Die Höhe des pfändbaren Lohnes hängt in erster Linie von der Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen des Schuldners ab. Lohnpfändung siehe Kreditfähigkeit, Kreditinstitut, Kreditwürdigkeitsprüfung, Legitimation, Lohnabtretung

Lombardkredit erhalten die Kreditinstitute von der Deutschen Bundesbank. Es ist ein kurzfristiger Kredit, der durch Verpfändung von „lombardfähigen" Wertpapieren abgesichert sein muss. Der von der Bundesbank berechnete Zins, der Lombardzins, gilt als Obergrenze für den Geldmarktzins unter Banken. Beim „echten" Lombardkredit der Banken an ihre Kunden werden Wertpapiere oder gängige Handelswaren von der Bank in Besitz genommen; der Kredit wird in festen Beträgen auf einem besonderen Konto gebucht. Lombardkredit siehe Kreditanstalt für Wiederaufbau, Kreditgarantiegemeinschaften, Kreditvertrag, Lohnabtretung, Lohnpfändung.

Löschungsanspruch. Der Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechtes kann vom Grundstückseigentümer die Löschung gleich- oder vorrangiger Grundpfandrechte verlangen, wenn diese vom Eigentümer erworben werden (Eigentümergrundschuld). Sie rücken damit in der Rangfolge im Grundbuch auf, was den Wert ihres Grundpfandrechtes erhöht. Der Anspruch besteht bei ab 1.1. 1978 entstandenen Eintragungen gesetzlich, bei früheren Eintragungen muss er als „Löschungsvormerkung" eingetragen worden sein. Der gesetzliche Anspruch kann durch Vereinbarung und Eintragung ausgeschlossen werden.- Infos zum Lombardkredit.

Löschungsvormerkung — Löschungsanspruch siehe Kreditfähigkeit, Kreditleihe, Kreditwesengesetz, Kreditzusage, Lieferantenkredit. - Informationen zum Leasingkredit.