Kreditsicherungsgarantie

Ein Unternehmen kann damit seine Kreditwürdigkeit beispielsweise der ausländischen Tochtergesellschaft oder auch externen Geschäftspartnern zur Verfügung stellen.

Die Kreditsicherungsgarantie findet insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen Anwendung. Die Hausbank des Unternehmens garantiert damit der Drittbank, welche den Kredit gewährt, die Abdeckung des Betrages inklusive der anfallenden Zinsen. Mit Hilfe der Kreditwürdigkeit des Unternehmens wird der Kreditnehmer so in die Lage versetzt, ein Darlehen aufnehmen zu können, denn der Kreditgeber sichert durch die Kreditsicherungsgarantie sein Risiko ab. Der Kreditnehmer erspart sich so die Prüfung seiner eigenen Kreditwürdigkeit, indem er sich der Kreditwürdigkeit des Partnerunternehmens bedient.

Das Unternehmen selbst hat dadurch den Vorteil, dem Tochterunternehmen neue Investitionen zu ermöglichen oder mit einem neuen Geschäftspartner in Beziehung zu treten. Das Unternehmen muss nicht selbst in Eigenleistung von Geldbeträgen treten, sondern ermöglicht die Gewährung eines eigenen Bankkredites für Tochterunternehmen oder Geschäftspartner.

Die Vorteile der Kreditsicherungsgarantie liegen auf allen Seiten. Die ausstellende Bank hat eine gute Geschäftsbeziehung zu ihrem Kunden und vertraut auf seine geprüfte Kreditwürdigkeit. Diese Kreditwürdigkeit wird an einen Dritten weiter gegeben, ohne dass die ausstellende Bank ein großes Risiko dabei eingeht. Das Unternehmen als Kunde der ausstellenden Bank kann mit seiner eigenen Kreditwürdigkeit für die Gewährung eines Darlehens bei der Tochtergesellschaft oder dem Geschäftspartner sorgen und profitiert ebenfalls. Die Tochtergesellschaft beziehungsweise der Geschäftspartner können sich so die Kreditwürdigkeit des Unternehmens für ein Darlehen zunutze machen. Und die kreditgebende Bank gewährt einen besicherten Kredit an eine Firma mit garantierter Kreditwürdigkeit.