Kreditsicherheit

Kreditsicherheit ist ein Mittel der Bank sich, für das geliehene Geld, gegenüber dem Kreditnehmer abzusichern.

Die Bank versucht mit den Kreditsicherheiten ihr Risiko so gering wie möglich zu halten. Es gibt Personensicherheiten und Sachsicherheiten. Bei jedem Kredit wird ein Vertrag abgeschlossen. Dieser muss immer korrekt formuliert sein und darf nicht sittenwidrig sein. In beiden Fällen wäre er nichtig und würde einer Überprüfung durch ein Gericht nicht standhalten. Sittenwidrig ist ein Kreditvertrag, wenn die Kreditsicherheit so hoch ist, dass der Kreditnehmer handlungsunfähig ist, also ein Knebelvertrag.

Aber auch bewusste betrügerische Täuschung des Kreditnehmers Verstößen gegen die guten Sitten und sind somit nichtig. Personensicherheiten sind beispielsweise selbstschuldnerische Bürgschaften. Hier kann die Bank die Person sofort in Anspruch nehmen. Auch die Mitbürgschaften sind bei der Kreditsicherheit nicht selten. Hier werden mehrere Personen zur Rechenschaft gezogen. Eine weitere Form ist die Ausfallbürgschaft. Hier kann für den Fall, dass Hauptschuldner ausfällt, eine weitere Person in Rechenschaft gezogen werden. Man sollte der Bank immer so wenige Kreditsicherheiten wie möglich stellen. Gerade Freunde oder Bekannte sollte man als Kreditsicherheit tunlichst vermeiden.

Sachesicherheiten bei der Kreditsicherheit sind ein Pfandrecht, ein Grundpfandrecht oder eine Hypothek. Hier wird eine gewisse Sache bei der Kreditsicherheit angegeben. Also ein Gebäude oder ein Grundstück oder Ähnliches. Bei Bankkrediten spielt diese Form aber seltener eine Rolle.

Kreditsicherheit ist wichtig, so dass je mehr Sie davon haben, desto besser ist Ihre Verhandlungsposition bezüglich den Zinsen. Die Frage wie viel Kreditsicherheit man bereit ist zu geben und wieweit die Kreditsicherheit gehen sollte, muss jeder für sich entscheiden.