Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer kann sowohl eine juristische als auch eine private Person sein, auch Gesellschaften im Inland und Ausland.

Des Weiteren können juristisch gesehen keine Stiftungen und Verwalter Kreditnehmer sein. Es muss immer einen Kreditnehmer geben, ob bei einer Privatperson oder bei Gesellschaften. Das heißt Gesellschaften oder mehrere Personen werden als ein Kreditnehmer zusammengefasst. Dies nennt man Kreditnehmereinheit und umfasst bei größeren Konzernen alle Unternehmen die vertraglich verbunden sind. Bei Personengesellschaften ist der Kreditnehmer immer der persönlich haftende Gesellschafter.

Dies sollte bei Unternehmen möglichst vermieden werden, da der Gesellschafter persönlich haftet. Private Kreditnehmer dagegen haften immer persönlich oder mit ihren Sicherheiten. Deshalb sollte versucht werden, sich mit Krediten nicht zu überlassen, um den Schritt in die Verschuldung zu vermeiden. Schuldnerberatungsstellen helfen verschuldeten Personen aus ihrer Situation und sind als erste Anlaufstelle unentbehrlich. Meist steht jedoch nur der Weg in eine Privatinsolvenz oder bei Firmen in die Firmeninsolvenz bei der übertriebenen Kreditaufnahme. Beachten Sie dies immer. Auch wenn die Banken ihn übertriebenen Darlehen gewähren, sollten Sie dennoch genau überlegen, ob sie diese auch nutzen. Viele Firmen müssen Insolvenz anmelden, weil sie es mit dem Wachstum der Firma übertrieben haben. Achten sie als Kreditnehmer immer auf die Zinsen und die Laufzeit, um im Falle eines Firmenkredits immer darauf, ob Sie die Raten langfristig zurückzahlen können.