Kreditleihe

Im Gegensatz zur Geldleihe wird bei der Kreditleihe kein Geldbetrag ausbezahlt, stattdessen stellt die Bank dem Kunden ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung.

Dies dient einem Vertragspartner des Unternehmens als zusätzliche Sicherheit, wenn der Kreditwürdigkeit der Firma selbst nicht genug Vertrauen entgegen gebracht wird. Die Kreditleihe dient in solchen Fällen als Basis für Geschäfte zwischen Vertragspartnern, besonders bei Erstgeschäften. Das kann beispielsweise günstigere Bedingungen für einen Kauf auf Ziel oder für das Darlehen eines anderen Kreditinstitutes herbeiführen. Es gibt zwei Formen der Kreditleihe, den Akzeptkredit und den Avalkredit.

Der Akzeptkredit besteht aus einem Wechselakzept. Dabei akzeptiert die Hausbank einen Wechsel ihres Kunden, der beispielsweise zugunsten eines Gläubigers ausgestellt wird. Die Bank haftet damit gegenüber dem Gläubiger in Höhe des Betrages auf dem Wechsel. Der Avalkredit besteht aus Bürgschaften oder Garantien, die eine Bank im Kundenauftrag gegenüber Dritten übernimmt.

Einen Akzeptkredit gewährt die Bank in der Regel nur jenen Unternehmen, die als gute Kunden über jeden Zweifel erhaben sind, was ihre Zahlungsfähigkeit anbetrifft. Für eine Firma ist ein Bankakzept ein sehr attraktives Zahlungsmittel bei Erstkontakten zu neuen Geschäftspartnern. Er wird sehr oft bei ausländischen Handelspartnern eingesetzt, um dem neuen Kunden eine höhere Sicherheit garantieren zu können.

Beim Avalkredit wird eine dritte Instanz hinzugezogen, die ebenfalls für den Kreditbetrag mit haftbar ist. Es gibt beispielsweise den Mietaval, der bei Abschluss eines Mietvertrages die Kaution ersetzt. Ein Aval stellt zunächst lediglich eine Eventualverbindlichkeit dar, er muss nicht unbedingt in Anspruch genommen werden.