Kreditinanspruchnahme

Die Kreditinanspruchnahme passiert immer häufiger. In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist der Kredit ein legitimes Mittel zur Finanzierung geworden.

Nachdem das gewählte Kreditinstitut die Bonität eine Antragstellers geprüft und für gut befunden hat, erteilt es eine schriftliche Zusage. Erst jetzt kann der Kreditnehmer über den vereinbarten Kredit verfügen. Der schriftliche Bescheid ist für die Bank bindend. Von der Kreditinanspruchnahme spricht man immer dann, wenn der Betrag abgerufen wird. Wer ein Dispokredit für sein Girokonto nutzt, kennt die Kreditanspruchnahme aus dem täglichen Geschäft.

Die Kreditinanspruchnahme kann für verschiedene Arten von Krediten eine unterschiedliche Bedeutung haben. So ist der Inhaber eines Bausparvertrages keinesfalls das gezwungen das gewährte Darlehen in Anspruch zu nehmen. Gerade ein Bausparvertrag lockt oftmals als eine gute Geldanlage, so dass Kreditkonditionen in den Hintergrund treten können. Bei einem Baudarlehen dagegen, das von einer Bank gewährt wird, wird die Kreditinanspruchnahme vertraglich sogar festgesetzt. Der Kreditnehmer wird verpflichtet die gesamte Kreditsumme im Laufe einer vereinbarten Frist abzurufen. Meist handelt es sich bei dieser Frist um eine geschätzte Baudauer, da hierbei nicht alle Kosten auf einmal entstehen. So kann der Bauherr nach und nach gemäß Rechnungseingang die gesamte Summe verbrauchen. Wird die gesamte Summe nicht im vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommen, wird sogar eine Bereitstellungsprovision in nicht unerheblicher Höhe erhoben. Deshalb lohnt sich eine Kreditinanspruchnahme gerade in diesem Fall besonders.

Natürlich sollte die Kreditinanspruchnahme auf die Kreditzusage der Bank erfolgen, denn wer sich auf den mühsamen Weg macht einen Kreditantrag zu stellen, der wird das Geld auch benötigen und nicht zusätzliche Kosten auf sich nehmen wollen.