Kreditgarantiegemeinschaft

Wissenswertes zur Kreditgarantiegemeinschaft. In vielen Geschäftsbereichen ist es immer wieder notwendig zu investieren. Allerdings können solche Investitionen das Budget eines Unternehmens übersteigen. Dann muss ein Kredit aufgenommen werden.

Wenn nun die Kreditfähigkeit nicht gewährleistet ist, gilt es einen geeigneten Bürgen zu finden. Was für einzelne Personen oft nicht tragbar ist, kann von einer sogenannten Kreditgarantiegemeinschaft übernommen werden. Eine Kreditgarantiegemeinschaft trägt gemeinsam das Risiko, dass durch die Vergabe eines Kredites entsteht. Sie setzt sich in der Regel aus verschiedenen Institutionen zusammen. Als eine Art Selbsthilfeeinrichtung des Handels an denen Handwerks- und Handelskammern, Berufsverbände, aber auch verschiedene Banken, Sparkassen und sogar auch Versicherungen beteiligt sind, ermöglicht die Kreditgarantiegemeinschaft die Vergabe von Krediten an kleine und mittelständige Unternehmen für Investitionen oder Gründungen. Ausgeschlossen von diesen Bürgschaften sind hierbei allerdings reine Sanierungsmaßnahmen, die lediglich dem Erhalt dienen.

Besonders für die sogenannten Existenzgründer kann die Kreditgarantiegemeinschaft eine Hilfestellung sein, weil ja gerade hier oft Beträge von Nöten sind, die kaum ohne Kredite aufgebracht werden können. Um Existenzgründungen oder auch notwendige Investitionen zu ermöglichen und dabei das Risiko zu minimieren, tritt die Kreditgarantiegemeinschaft ein. Es gibt allgemeine Gemeinschaften, aber auch Branchen spezifische, die sich zur Aufgabe gemacht haben, gerade ihren Wirtschaftszweig durch diese Ausfallbürgschaften zu beleben. Denn Investitionen oder Neugründungen gehören zu einer wachsenden Wirtschaft und fördern damit auch die Lebensqualität eines jedes einzelnen. Natürlich soll auch ausgeschlossen werden, dass Einzelne die Last nicht tragen können, gerade, wenn es sich um Betriebe mit hohem Kostenaufwand handelt, wie das etwa im Maschinenbau oder auch im Speditionsgewerbe der Fall ist.