Kreditderivate

Das Geschäft mit geliehenem Geld gehört sicher zu einem der lukrativsten im Bankwesen. Allerdings können für den Kreditgeber trotz umfassender Absicherung immer wieder verschiedene Kreditrisiken auftreten, die bei Abschluss des Vertrages nicht abzusehen waren oder einfach als nicht auszuschließendes Restrisiko zu betrachten sind.

So kann es zum Beispiel passieren, dass ein Schuldner etwa durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit zahlungsunfähig wird. Um solchen Ausfällen vorzubeugen hat nun der Gläubiger die Möglichkeit bei einem solchen Kredit Ereignis oder Event das Risiko an einen Sicherungsgeber abzutreten. Hier kommen die Kreditderivate zum Einsatz. Der Vorgang an sich ähnelt dem Abschluss eines Versicherungsverhältnisses. Für Kreditderivate zahlt der Gläubiger eine Prämie an den Sicherungsgeber, der dann im Falle einer tatsächlichen eintretenden Zahlungsunfähigkeit den Ausfall trägt.

Kreditderivate sind, wie jede andere Form der Versicherung, darauf ausgelegt, dass der Fall der Fälle eben nicht eintritt. Erst dann werden Kreditderivate für den Sicherungsgeber zum lukrativen Geschäft. Von diesen Vorgängen hinter seinem Kreditvertrag ist der Schuldner in keiner Weise betroffen, denn Kreditderivate haben keinerlei Einfluss auf den ursprünglichen Kreditvertrag. Für den Schuldner findet dieser Vorgang unsichtbar statt. Kreditderivate treten erst dann in Erscheinung, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners tatsächlich eintritt, indem der Sicherungsgeber dem Gläubiger den Ausfall ersetzt. Was für den Gläubiger eine hervorragende Art und Weise ist, seinen Ausfall auf eine Prämienzahlung zu minimieren, ist für den Sicherungsgeber oder Derivat Inhaber in vielen Fällen ein gutes Geschäft. Um einen reibungslosen Ablauf der Transaktion zu gewährleisten, muss das Kredit Ereignis allerdings klar definiert werden. Man unterscheidet dabei ausfallbezogene und ratingbezogene Kreditderivate.