Kreditauftrag

Wer einen Kreditauftrag an jemanden erteilt, welcher auf eigene Rechnung sowie auf eigenem Namen den Kredit gewährt bekommt, hat hierfür die Verantwortung zu tragen, welche in der Tilgung begründet liegt.

Dies bedeutet im Klartext, dass er für die Einhaltung der Zahlung haftet, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Daher ist der Kreditauftrag als eine Art der Bürgschaft anzusehen und die Bestimmungen, die hierfür ihre Anwendung finden, sind somit ebenfalls die gleichen. Vielfach jedoch kommt für den Kreditauftrag keine Privatperson zum tragen, sondern es handelt sich hierbei um eine Bank, die den Auftrag erteilt. Bei einem Privatkunden würde der Kreditauftrag, der an eine Bank gegeben wird, einen Geldkredit bedeuten.

Der Kreditauftrag als solches hat den Vorteil, nicht an eine Form gebunden zu sein, er kann formlos erfolgen. Jedoch wird in der Regel ein Kreditauftrag nur dann zum Tragen kommen, wenn sichergestellt werden kann, dass der eigentliche Kreditnehmer auch dauerhaft in der Lage sein wird, der Tilgung nachkommen zu können. Dies bedeutet, dass für den Kreditauftrag der Zahlungspflichtige sehr gut bekannt sein sollte, darüber hinaus sollten ebenso Sicherheiten vorhanden sein, welche die Kreditwürdigkeit bezeugen.

Häufiger verbreitet dürfte der Kreditauftrag bei Geschäften mit dem Ausland sein, wobei das einheimische Bankinstitut den Auftrag an ihren ausländischen Partner übertragt. Der abgeschlossene Betrag kommt dann an den ausländischen Kreditnehmer zur Auszahlung. Sollte unerwartet keine Rückzahlung durch den Kreditnehmer stattfinden können, wird der Betrag in der Gesamtsumme zurückgefordert und eine mögliche Pfändung der vom Kreditnehmer hinterlegten Sicherheiten veranlasst. Dies kann ebenso möglicherweise vorhandenes Guthaben beinhalten.