Kontokündigung

Die Kontokündigung kann sowohl von der Bank als auch vom Kunden erfolgen. Eine Kontokündigung von dem Kreditinstitut kommt häufig bei Verschuldung, Insolvenz oder wenn Sie als Kunden nicht profitabel genug sind.

Von den Kunden kommt häufig die Kontokündigung, weil der Kunde ein besseres Angebot einer anderen Bank hat. Dies kommt mittlerweile sehr häufig vor, da sich die Banken gegenseitig Konkurrenz machen und immer mal wieder Konten ohne Kontoführungsgebühren anbieten oder auch besonders niedrige Zinssätze für Kreditnehmer und besonders hohe Zinssätze für Sparer anbieten. Mit dem Internet ist die Transparenz bei den Kosten und Zinsen höher geworden und somit ist auch die Bereitschaft eine Kontokündigung vorzunehmen gewachsen. Kontokündigungen nach finanziellen Schwierigkeiten sind besonders heikel für verschuldete Kunden. Hier wird Ihnen die Möglichkeit genommen am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben aus reiner Profitgier der Banken. Achten Sie sowohl bei einer Kontokündigung als auch, wenn sie gekündigt werden, darauf dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Gerade für verschuldete Kunden ist diese Zeitspanne eine Möglichkeit sich ein neues Konto zu verschaffen. Für diese Klientel bieten manche Banken ein Konto auf Guthabenbasis an. Dies ist zwar eingeschränkt aber man wird zumindest nicht sozial ausgegrenzt.

Ein weiterer Spezialfall der Kontokündigung ist die außerordentliche fristlose Kündigung. Hier kann die Bank fristlos kündigen, wenn sie einen wichtigen Grund dafür hat. Gewerbetreibende sollten mit Schadensersatz drohen und sich so ein Zeitraum verschaffen, indem sie ein neues Konto eröffnen können. Bei einer Kontokündigung darf die Bank nie irgendwelche Gebühren wegen der Löschung veranschlagen.