Kommunalkredit

Charakterisierung des Kommunalkredits

Bei Kommunalkrediten (Körperschaftskrediten) handelt es sich um Kreditleistungen aller Fristigkeiten, die von Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) oder öffentlich rechtlichen Körperschaften und Anstalten in Anspruch genommen werden. Im Falle langfristiger Kredite spricht man von Kommunaldarlehen.

Der Kommunalkredit wird, wie der Realkredit, überwiegend als Annuitätendarlehn bereitgestellt.

Auf eine grundpfandrechtliche Sicherung von Kommunalkrediten wird verachtet. Die Sicherheit dieses Kredits liegt in der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners, zum Beispiel in der Steuerkraft der Gemeinde.

Verwendungszwecke des Kommunalkredits

Die an die Kommunen gewährten Kredite werden zur Erfüllung öffentlicher, ausgabewirksamer Aufgaben verwendet, also zum Beispiel für den Bau von Straßen, Schulen und Krankenhäusern.

Für den sozialen Wohnungsbau werden häufig Darlehen verwendet, die durch öffentlich-rechtliche Körperschaften verbürgt sind. Bei diesen verbürgten Kommunaldarlehen tritt zwar die öffentliche Hand 'selbst nicht als Kreditnehmer in Erscheinung, ermöglicht aber durch ihre Bürgschaft die Kreditvergabe an einen Dritten.

Bedeutung des Kommunalkredits für die Bank

Hypotheken- und Pfandbriefbanken haben bei der Vergabe von Kommunalkrediten die Regelungen des Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetzes zu beachten. Sie refinanzieren die von ihnen begebenen Kommunalkredite durch Ausgabe von so genannten Kommunalschuldverschreibungen (Kommunalobligationen) oder Pfandbriefen. Der Zinssatz des Kommunalkredits hängt somit vom Zinssatz der Schuldverschreibungen ab, die zur Deckung des Kredits emittiert werden. Deren Zins korrespondiert wiederum mit der Höhe des Zinsniveaus am Kapitalmarkt.

Für die von Sparkassen ausgereichten Kommunalkredite gelten die Vorschriften der Sparkassenordnungen in den jeweiligen Bundesländern. Diese Institute refinanzieren sich primär durch Einlagen, aber auch über die Emission von Schuldverschreibungen durch Girozentralen und Landesbanken, also die Zentralstellen des Sparkassensektors. Die Sparkassen konzentrieren sich deshalb stärker auf kürzerfristige Kommunalkredite, während Hypotheken- und Pfandbriefbanken sowie Girozentralen und Landesbanken das langfristige Kommunalkreditgeschäft pflegen.

Der Konsortialkredit

Charakterisierung des Konsortialkredits

Beim Konsortialkredit handelt es sich um keine spezifische Kreditart. Er ist lediglich dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Kredit zwei oder mehr Banken als Kreditgeber auftreten. Er ist üblich bei Krediten, die wegen ihres hohen Betrages oder eines besonders großen Risikos die Möglichkeiten eines einzelnen Kreditinstitutes übersteigen. Der Konsortialkredit ist auf nationaler Ebene häufig im Sparkassen- und Genossenschaftsbereich anzutreffen. Im internationalen Bereich bilden Banken Konsortien, um Großprojekte wie zum Beispiel den Bau des Kanaltunnels zwischen England und Frankreich zu finanzieren.

Verwendungszwecke des Konsortialkredits

Konsortialkredite dienen der Finanzierung großer Investitionsprojekte, und zwar sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.

Bedeutung des Konsortialkredits für die Bank

Beim Konsortialkredit trägt die einzelne Bank für den von ihr übernommenen Teil der Kreditsumme das Kreditrisiko. Gegenüber dem Kreditnehmer, also im Außenverhältnis, wird das Konsortium regelmäßig von der konsortialführenden Bank vertreten. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Konsortialführer und den anderen beteiligten Banken, den so genannten Konsorten, werden im Konsortialvertrag festgelegt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Innenverhältnis des Konsortiums. Dabei wird das Problem der Verwaltung von Sicherheiten meist dadurch gelöst, dass sie in einem Pool zusammengefasst und auf eine Bank, in der Regel auf die konsortialführende, übertragen werden.