Kataster, ein Begriff mit ungeklärter Herkunft

Für den Begriff Kataster ist die Herkunft noch nicht eindeutige geklärt. Derzeit geht man davon aus, dass das Wort Kataster auf das Wort „catastrum“ aus dem 18. Jahrhundert stammt.

Im Sprachgebrauch wird unter Kataster ein Verzeichnis gleichartige Gegenstände verstanden. Zu dem derzeit in Gebrauch befindlichen Kataster zählen das Flurbuch, das Eigentümerverzeichnis und das Liegenschaftskataster. Das Liegenschaftskataster nimmt die Liegenschaften, d.h. die Grundstücke und Gebäude auf und wird vom Katasteramt geführt.

Die Grundstücke sind im Kataster in Form von Aneinadergereihten Parzellen erfasst. Dies gilt jedoch nicht durchgängig für Neubauten, da für diese früher keine Vermessungspflicht bestand. Das Liegenschaftskataster führt noch eine Reihe weiterer Kataster, wie z. B. die Grund- und Gebäudesteuerbücher, das Jagtkataster und das Straßenkataster.

Ursprünglich sind die heutigen Liegenschaftskataster aus den Steuerkatastern hervorgegangen, die zum Zweck der Steuerreform durchgeführt werden.

Zweck des Katasters ist gemäß der Grundbuchordnung ein Verzeichnis zur Verfügung zu stellen, in dem die einzelnen Grundstücke benannt werden. Im Gegensatz zum Grundbuch, in dem Eigentumsangaben und Grundstücksbelastungen verzeichnet sind, werden im Kataster mit Hilfe von Kartenmaterial die Lage und Größe der einzelnen Grundstücke genau erfasst. Im Liegenschaftskataster wird eine Trennung nach Gemeindebezirken und nach Gemarkungen vorgenommen. Bei einer Gemarkung handelt es sich um ein Katasterbezirk, dass häufig ähnlich abgesteckt ist, wie der Gemeindebezirk. Für das Gemeindegebiet gilt, dass es auch mehreren Gemarkungen bestehen kann. Die Gemarkungen, die im Kataster vermerkt sind, setzen sich aus Fluren zusammen. Bei den Fluren handelt es sich um topologisch abgegrenzte Gebiete, die sich wiederum aus Flurstücken zusammensetzen. Begrenzt werden die Flure häufig durch bestehende Begrenzungen, wie z. B. Straßen, Wege und Wasserläufe. Zu jedem Flur gibt es im Kataster einen Eintrag mit der Flurstücksnummer. Zu den Angaben bezüglich eines Flurstücks gehören die Bestandsangaben (Gemarkungsname, Flurbezeichnung, Flurstücknummer) und die Eigenschaftsangaben, wie Lagebezeichnung, Nutzungsart und Fläche.