Kapitalertragssteuer

Bei der Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine spezielle Einkommensteuer auf Kapitalerträge.

Bei Kapitalerträgen handelt es sich um einen Ertrag bzw. eine Wertsteigerung eines Kapitalbetrages, der angelegt wurde. Nicht im Kapitalertrag sind die entstandenen Kosten enthalten, die abgezogen werden müssen. Ein Kapitalertrag kann auch negativ ausfallen, wenn es zu einer hohen Kapitalbelastung oder einer Abwertung der Anlage kommt. Ausgewiesen werden Kapitalerträge in bestimmten Prozentsätzen, wobei unter den verschiednen Anlageformen eine Vergleichbarkeit nur bedingt gegeben ist.

Die Kapitalertragssteuer wird von der den Kapitalertrag auszahlenden Stelle(Bank) meist einbehalten. Relevant für die Kapitalertragssteuer sind inländische Kapitalerträge und in einigen Fällen auch ausländische Kapitalerträge.

Die Kapitalertragsteuer wird auch für Körperschaften, für Personenvereinigungen und Vermögensmassen erhoben, auch wenn diese ansonsten frei von Steuer sind. Die Stelle, die die Kapitalerträge schuldet, wie z. B. eine Bank ist hinsichtlich der Kapitalertragsteuer gegenüber dem Finanzamt verantwortlich für die Einbehaltung und die Überweisung.

An den Empfänger der Kapitalerträge wird nu dann herangetreten, wenn der Schuldner der Kapitalerträge diese nicht ordnungsgemäß einbehalten hat. Der Schuldner der Kapitalerträge ist dazu verpflichtet die Kapitalertragssteuer dann einzubehalten, wenn die Kapitalerträge dem Gläubiger ausgezahlt oder gutgeschrieben werden. Die Kapitalertragssteuer muss vom Schuldner innerhalb eines Monates nach dem Zugang der Kapitalerträge an das zuständige Finanzamt abführen. Der Empfänger der Kapitalerträge muss darüber informiert werden, welche Kapitalerträge er erzielt hat und was als Kapitalertragssteuer an welches Finanzamt gegangen ist.

Für die Kapitalerträge aus Aktien und GmbH-Anteile ist die Kapitalertragssteuer grundsätzlich zu entrichten. Die Kapitalertragssteuer wird für Dividenden, für Erträge aus Kapitalherabsetzung oder Auflösung einer Gesellschaft, sowie für aus Aktien anfallende Zinsen. Des Weiteren wird die Kapitalertragssteuer auch für Zinsen aus Teilschuldverschreibungen einbehalten. Für besondere Entgelte oder Vorteile gilt die Kapitalertragssteuer genauso. Das gleiche gilt für Freianteile, solange diese nicht steuerfrei sind. Die Zinsen von festverzinslichen Wertpapieren unterliegen ebenfalls der Kapitalertragssteuer.