Kredite und Investition im Außenhandelsgeschäft

Im Außenhandelsgeschäft sind die Risiken und Investition größer, die Vertragspartner in ihrer Kreditwürdigkeit schwerer einzuschätzen und die Fristen von der Herstellung bis zur Bezahlung meistens länger als im Inlandsgeschäft. Die Finanzierung und Investition dieser Geschäfte weist deshalb einige Besonderheiten auf. Im Rahmen dieser Schrift muss auf eine detaillierte Darstellung verzichtet werden.

Eine Außenhandelsfinanzierung sollte auch immer in enger Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut schon vor Abschluss und Investition eines Kaufvertrages durchgesprochen werden. In der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften übernehmen Kreditinstitute in großem Maße Risiken oder vermindern diese durch die treuhänderische Abwicklung der Geschäfte. Im Dokumenteninkassogeschäft sichern die Kreditinstitute, dass der ausländische Importeur die zur Empfangnahme der Ware notwendigen Dokumente nur gegen Zahlung ausgehändigt bekommt.

Bei einem Import-Akkreditiv gibt die Bank des Importeurs dem ausländischen Exporteur eine Zahlungsgarantie vor Lieferung der Ware. Ein Akkreditivauftrag des Importeurs entspricht dem wirtschaftlichen Risiko nach einem Bürgschaftskredit. Bei einem Export-Akkreditiv erhält der inländische Exporteur das Zahlungsversprechen der Bank des ausländischen Importeurs. Die Inlandsbank prüft die Gültigkeit des Akkreditivs und wickelt die Dokumentenübergabe ab. Wenn ein Auftrag dazu vorliegt, kann die Bank des Exporteurs das Akkreditiv auch bestätigen, d. h. ihre zusätzliche Garantie geben.

Zur Abwicklung eines Warengeschäfts im Außenhandel von der Produktion bis zum Weiterverkauf durch den Käufer sind kurzfristige Finanzierungsmittel notwendig, meistens bis zur Laufzeit von etwa sechs Monaten. Ihr Schwerpunkt liegt in der Finanzierung des Warenumschlags von der Verladung bis zur Barzahlung durch den Importeur nach der Weiterveräußerung oder der Verarbeitung der Ware. Die "Anschlussfinanzierung" von Zahlungszielen geht meistens schon in den langfristigen Bereich hinein.

Grundsätzlich gelten für Außenhandelskredite die gleichen Anforderungen an die Kreditwürdigkeit wie bei Inlandskrediten.

Welche Kreditformen gehören zur kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung?

Wenn der Exporteur das Geschäft finanziert, indem er die Investition tätigt und einen Kredit aufnimmt, spricht man von einem Lieferantenkredit; liegt die Kreditbeschaffung beim Importeur, wird ein Bestellerkredit gegeben.

Die Vorfinanzierung kann für den Exporteur durch einen einfachen Kontokorrentkredit abgewickelt werden. Der Kredit wird in Euro oder in der entsprechenden Währung gegeben. Nach Eingang des Verkaufserlöses wird er zurückgezahlt.

Ein Währungsbarkredit ist ein Kredit in fest vereinbarter Höhe in ausländischer Währung. Die Zinsen entsprechen den internationalen Geldmarktzinsen zuzüglich eines Aufschlags für die vermittelnde Bank. Der Zweck der Investition liegt in der Ausnutzung eines Zinsgefälles vom Inlands- zum Auslandsgeldmarkt oder in der Kursabsicherung. Wenn die Investition der Exporteur dem Importeur ein Zahlungsziel einräumt, kann er auf den Importeur einen Handelswechsel ziehen. Der vom Importeur akzeptierte und eventuell von dessen Hausbank garantierte Wechsel kann vom Exporteur zu den üblichen Bedingungen zum Diskont bei seiner Bank eingereicht werden.

Wenn die Bank des Exporteurs oder eine von der Bank des Importeurs beauftragte dritte Bank bereit ist, auf sie gezogene Wechsel des Exporteurs zu akzeptieren, spricht man von einem Rembourskredit. Bei einer Investition mit einem Rembourskredit handelt es sich praktisch um einen Akzeptkredit im Auftrag der Bank des Importeurs. Sein Zweck liegt in der Verlagerung der Finanzierung des gestundeten Kaufpreises vom Land des Importeurs in ein anderes Land, meistens das des Exporteurs; damit kann ein bestehendes Zinsgefälle zur günstigeren Kreditbeschaffung ausgenutzt werden.

Welche Kreditformen gehören zur mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung?

Die Finanzierung des Kaufpreises durch den Exporteur ist heute oft Voraussetzung für ein Exportgeschäft über Investitionsgüter, vor allem in Entwicklungsländer. Die vereinbarten Zahlungsziele der Investition gehen oft bis zu zehn Jahren, ein Zeitraum, den die Exporteure nur in wenigen Fällen aus eigener Kraft überbrücken können. Deshalb haben die Kreditinstitute unter Mitwirkung des Staates hierfür besondere Einrichtungen geschaffen. Als Spezialbank gibt die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) langfristige Kredite mit Laufzeiten bis zu zehn Jahren, teils aus eigenen Mitteln, teils unter Mitwirkung des Staates und der Deutschen Bundesbank im Rahmen so genannter Plafond-Kredite.

Vor allem bei Lieferung in Entwicklungsländer sind Spezialkredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten; die Mittel stammen zum Großteil noch aus ERP-Krediten (ERP = European Recovery Program, der so genannte "Marshall-Plan" nach dem zweiten Weltkrieg zum Wiederaufbau Europas).

Häufig werden die Kredite durch Bundesbürgschaften und -garantien abgesichert, deren Verwaltung über die Hermes- Kreditversicherungs- AG und die Treuarbeit AG laufen.

Was versteht man unter Fortfaitierung?

Bei der Fortfaitierung werden von Spezialbanken einzelne Wechsel aus dem Außenhandelsgeschäft diskontiert, wobei auf das Rückgriffsrecht bei Zahlungsausfall des Bezogenen verzichtet wird. Die ankaufende Bank berechnet neben dem marktüblichen Zins einen Abschlag für das übernommene Risiko der Investition ; dazu kommen noch Bearbeitungsgebühren und die Bereitstellungsgebühr der das Geschäft vermittelnden Bank. Der Vorteil liegt darin, dass durch die sofortige Abrechnung ein Kursrisiko entfällt und die Liquidität endgültig zugeflossen ist, weil es keinen Rückgriffsvorbehalt gibt. Der Ankauf kommt aber nur für große Summen in Frage.