Grundschuldbestellung

Vor einem Kredit für ein Haus muss der Kreditnehmer eine Grundschuldbestellung ins Grundbuch eintragen.

Die Bank schickt meist die nötigen Unterlagen mit der Darlehenzusage, so dass der Notar eine Grundschuldbestellung vornehmen kann. Ich trage dann die Größe und den Standort des Grundstücks ein. Des Weiteren werden die Eigentümer bei der Grundschuldbestellung eingetragen. Schließlich wird die Art, wie sie das Grundstück erworben haben, eingetragen. Weiter werden die Schulden und alle am Grundstück Beteiligten eingetragen und alle Eventualitäten, die mit dem Grundstück zu tun haben. Des Weiteren würden alle Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden oder Verpflichtungen in die Grundschuldbestellung eingetragen. Es werden auch konkrete Zahlen festgehalten alles mit Datum und Unterschrift. Die Grundschuldbestellung ist somit die Erlaubnis des Eigentümers, dass das Grundstück mit einem Darlehen belastet werden darf. Auf Grundlage dieser Erlaubnis wird dann ein Kredit oder Darlehen gewährt, da die Bank nun das Grundstück als Sicherheit hat.

Dies ist nur möglich durch die Grundschuldbestellung und wird deshalb verlangt. Sollten Sie die Darlehensraten nicht bezahlen können, wird ihr Eigentum versteigert und der Erlös fließt an das Kreditinstitut. Vorsicht ist bei der verzinslichen Grundschuld zu wahren, denn hier haften sie für mehr als nur für die eingetragene Summe. Achten Sie bei den Verträgen immer darauf. Sie sollten sich sowieso bei der Grundschuldbestellung mit einem Notar zusammensetzen.