Eigentümergrundschuld, Financial-Leasing, Fahrzeugleasing, ERP-Darlehen, Festdarlehen, Einreicherobligo

Eigenkapital sind in der Bilanz ausgewiesene Mittel, die dem Eigentümer oder den Gesellschaftern rechtlich zustehen (Eigenfinanzierung). Es wird berechnet, indem von dem gesamten am Ende des Geschäftsjahres in Geld bewerteten Vermögen die Verbindlichkeiten abgezogen werden.
Eigentumsvorbehalt.Eigenkapital ist regelmäßig Voraussetzung zur Aufnahme von Fremdkapital (Fremdfinanzierung). Rentabilität. Eigenkapital siehe Eigentümergrundschuld, Erbbaurecht, ERP-Darlehen, Ertragswert, Existenzgründung. Wenn der Lieferant die noch nicht bezahlte Ware an seinen Kunden übergibt, kann ausdrücklich vereinbart werden, dass der Käufer das Eigentum erst mit vollständiger Bezahlung erwerben soll. Der Käufer erhält ein „dingliches Anwartschaftsrecht" an den Sachen. Mit der Bezahlung wird er ohne weiteres zum Eigentümer. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen werden von einer Sicherungsübereignung durch einen Kreditgeber nicht erfasst.

Beim Konkurs kann der Lieferant die Sachen zurückverlangen, wenn der Konkursverwalter nicht den Kaufpreis entrichtet. Der Eigentumsvorbehalt ist praktisch die einzige Sicherheit des Lieferanten, wenn er auf Rechnung oder auf Ziel liefert. Lieferantenkredit, Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Eigentumsvorbehalt siehe Eigenkapital, Ertragswert, Eventualverpflichtung, Existenzgründung, Fahrnispfand

Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld, die dem Eigentümer des Grundstücks zusteht. Sie hält unter Umständen eine Rangstelle in der dritten Abteilung des Grundbuchs frei. Ist die Forderung für eine eingetragene Hypothek nicht entstanden oder an den Gläubiger vom Grundstückseigentümer zurückgezahlt worden, wird aus einer Hypothek eine Eigentümergrundschuld. Eigentümergrundschuld siehe Einreicherobligo, ERP-Darlehen, Existenzgründung, Festdarlehen, Festzinsvereinbarung
Einrede der Vorausklage ist das Recht des Bürgen, vom Gläubiger der verbürgten Forderung erst die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu verlangen, bevor er selbst für den dann ausgefallenen Teil der Forderung zahlen muss. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge von Anfang an auf die Geltendmachung dieser Einrede. Bürgschaft. Einrede der Vorausklage siehe Erbbaurecht, Festzinsvereinbarung, Fiduziarische Sicherheit, Finanzierungsregeln.

Einreicherobligo ist der vom Kreditnehmer ausgenutzte Diskontkreditrahmen. Das Einreicherobligo vermindert sich durch die Einlösung diskontierter Wechsel und erhöht sich durch Diskontierung anderer Wechsel. Diskontkredit. Einreicherobligo siehe Eigenkapital, Eventualverpflichtung, Fahrnispfand, Festzinsvereinbarung.

Erbbaurecht ist das veräußerbare und vererbbare Recht, auf einem Grundstück ein Gebäude errichten zu dürfen. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch auf einem besonderen Blatt vermerkt. Der Erbbauberechtigte ist Eigentümer des Bauwerks. Nach Beendigung des Erbbaurechtes, meistens nach 99 Jahren, verliert er sein Eigentum. Der Erbbauberechtigte muss dem Grundstückseigentümer jährlich eine Vergütung, den Erbbauzins, bezahlen. Erbbaurecht siehe Eigentumsvorbehalt, Eigentümergrundschuld, Existenzgründung, Finanzplan.

ERP-Darlehen (ERP = European Recovery Program) sind Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen, die schwerpunktmäßig als langfristige und niedrig verzinsliche Kredite zur Förderung von Existenzgründungen, Umweltschutzmaßnahmen und Entwicklungshilfe gegeben werden. Die Anträge für solche Darlehen werden über die Hausbanken gestellt, die auch über genaue Einzelheiten der verschiedenen Programme informieren. Eine Übersicht gibt eine kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft „Förderungsmaßnahmen des Bundes für mittelständische Unternehmen, Freie Berufe und Existenzgründer". Kreditanstalt für Wiederaufbau. ERP-Darlehen siehe Einreicherobligo, Fahrnispfand, Festdarlehen, Financial-Leasing, Finanzplan.

Ertragswert ist der Wert einer Immobilie, berechnet auf der Grundlage der laufenden Erträge. Von den jährlichen möglichen Miet- oder Pachteinnahmen wird ein Abschlag von etwa 25% für die Bewirtschaftungskosten vorgenommen. Bei einer erwarteten Rendite von beispielsweise 5% wird der Nettojahresertrag mit dem Faktor 20 multipliziert und ergibt so den Ertragswert. Beleihungswert. Ertragswert siehe Eigenkapital, Festzinsvereinbarung, Finanzplan.

Eventualverpflichtung ist eine Verbindlichkeit, die zwar dem Grund und der Höhe nach bekannt ist, bei der es aber ungewiss ist, ob sie tatsächlich erfüllt werden muss. Dazu gehören die Verpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien, Akkreditiven und Wechselindossamenten. Eventualverpflichtungen werden bei Kreditinstituten in der Bilanz „unter dem Strich" als Information bei den Passiva angegeben. Avalkredit, Diskontkredit. Eventualverpflichtung siehe Eigentumsvorbehalt, ERP-Darlehen, Festdarlehen, Financial-Leasing, Finanzierungsregeln.

Existenzgründung ist die Gründung eines Unternehmens oder der Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit durch eine einzelne oder mehrere Personen. Meistens geht es darum, dass sich ein bisher abhängig Beschäftigter „selbständig" macht. Im Rahmen einer solchen Existenzgründung gibt es vielfache Beratungshilfen der Verbände und Kammern; zur Finanzierung gibt es staatliche Hilfsprogramme, über die Banken individuell beraten können (ERP-Kredite). Existenzgründung siehe Einreicherobligo, Ertragswert, Festzinsvereinbarung, Financial-Leasing, Finanzierungsregeln.

Fahrnispfand ist das Pfandrecht an einer beweglichen Sache wegen einer Forderung. Es kann durch einen Vertrag, kraft Gesetz (beispielsweise bei Vermietern) oder durch gerichtlichen Beschluss (Pfändungspfandrecht) entstehen. Damit das Pfandrecht vertraglich entsteht, muss die Sache dem Gläubiger übergeben werden; als Kreditsicherungsmittel spielt es, ausgenommen bei Wertpapieren, deshalb eine geringe Rolle (Sicherungsübereignung). Verpfändung, Fahrnispfand siehe Eigentümergrundschuld, Erbbaurecht, Existenzgründung, Festdarlehen, Fiduziarische Sicherheit.

Fahrzeugleasing ist eine weit verbreitete Form des Erwerbs von Fahrzeugen. Der Erwerber „mietet" das Fahrzeug für eine festgelegte Zeit (Grundmietzeit). Er hat während der Grundmietzeit das Nutzungsrecht am Fahrzeug und zahlt dafür die monatliche Leasingrate. Leasing, Fahrzeugleasing siehe Eigentumsvorbehalt, ERP-Darlehen, Eventualverpflichtung, Finanzplan.
Internat

Faustpfand ist die vertragliche Verpfändung beweglicher Sachen, die durch Einigung und Übergabe entsteht. Befindet sich die Sache bei einem Dritten, wird die Übergabe durch Abtretung des Herausgabeanspruchs ersetzt. Faustpfand siehe Einreicherobligo, Fiduziarische Sicherheit, Financial-Leasing, Finanzierungsregeln, Finanzplan.

Festdarlehen ist ein Darlehen, das zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Summe fällig ist. Meistens ist auch ein Festzins vereinbart. Ein Festdarlehen ist besonders für eine Zwischenfinanzierung geeignet. Nach Ablauf von zehn Jahren kann nach § 609a BGB jedes Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zur Rückzahlung gekündigt werden. Festzinsvereinbarung, Kündigung von Darlehen. Festdarlehen siehe Eigentümergrundschuld, ERP-Darlehen, Ertragswert, Existenzgründung, Fiduziarische Sicherheit.

Festzinsvereinbarung. Für ein Darlehen kann vereinbart werden, dass während einer bestimmten Zeit die Zinsen nicht geändert werden. Dies ist für den Darlehensnehmer bei steigenden Kreditzinsen günstig und bei fallenden Zinsen ungünstig. Ein Festzinsdarlehen kann frühestens nach sechs Monaten seit Auszahlung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, ausgenommen, wenn das Darlehen für gewerbliche oder berufliche Zwecke gegeben oder durch ein Grundpfandrecht gesichert worden ist. Endet die Zinsbindung vor der Fälligkeit des Darlehens, kann bei allen Darlehen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Zinsbindungsfrist gekündigt werden. Festzinsdarlehen, Kündigung von Darlehen. Festzinsvereinbarung siehe Eigenkapital, Eventualverpflichtung, Fahrnispfand, Festdarlehen, Finanzierungsregeln. - Ein Finanzierung vergleich.

Fiduziarische Sicherheit. Zu den fiduziarischen (treuhänderischen) oder abstrakten Sicherheiten gehören die Grundschuld, die Zession und die Sicherungsübereignung. Hier hat der Inhaber der Sicherheit ein Verwertungsrecht, das er unabhängig von einem bestehenden Schuldverhältnis zunächst wirksam geltend machen könnte. Der Schuldner hat das Risiko, dass ein gutgläubiger Dritter das Recht von dem treuwidrig handelnden Gläubiger erwerben könnte; dieses Risiko besteht praktisch nicht, wenn ein Kreditinstitut Inhaber der Sicherheit ist. Hier ist es eher vorteilhaft, dass eine Sicherung unabhängig von der gegenwärtigen Kredithöhe besteht, da sie dann auch für andere Kredite ohne zusätzliche Kosten und Vereinbarungen verwendet werden kann. Zweckbestimmungserklärung, Fiduziarische Sicherheit siehe Eigentumsvorbehalt, Erbbaurecht, ERP-Darlehen, Ertragswert. - Ratgeber zum Leasingkredit.

Financial-Leasing. Wenn der Leasinggeber nicht selbst der Hersteller ist, so nimmt er dem Leasingnehmer praktisch nur das Problem ab, für den Erwerb des Gegenstandes finanzielle Mittel beschaffen zu müssen. Seine Hauptfunktion ist deshalb die Finanzierung. Indirektes Leasing, Leasing, Financial-Leasing siehe Eigentümergrundschuld, Eventualverpflichtung, Festdarlehen, Finanzplan. - Ratgeber zum Leasing.

Finanzierungsregeln sind die allgemein anerkannten Grundsätze, wie sich das Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens zusammensetzen und wie es zum Vermögen in Beziehung stehen soll. So gibt es die „1:1 Regel", nach der mindestens so viel Eigenkapital wie Fremdkapital vorhanden sein soll. Die „Goldende Bilanz- oder Finanzierungsregel" verlangt, dass langfristig gebundene Vermögensteile durch gleich langfristig zur Verfügung stehendes Kapital gedeckt sein sollen. Bilanzanalyse, Cashflow, Finanzierungsregeln siehe Eigenkapital, ERP-Darlehen, Festdarlehen, Fiduziarische Sicherheit. - Das Immobilien Leasing.

Finanzplan ist innerhalb eines Unternehmens die Aufstellung über die in Zukunft für eine bestimmte Periode erwarteten Zahlungsströme als Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Die Perioden können täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich sein. Die Aufstellung eines über mehrere Jahre reichenden Finanzplanes ist bereits bei der Gründung die Grundlage der Ermittlung des notwendigen Kapitalbedarfs und der Planung der Zusammensetzung des Kapitals. Finanzpläne müssen laufend angepasst werden. Existenzgründung, Kapitalbedarfsrechnung. Finanzplan siehe Eigentumsvorbehalt, Einreicherobligo, Erbbaurecht, Financial-Leasing, Finanzierungsregeln. - Infos finanzierung Haus.