Erbpacht

Bei der Erbpacht handelt es sich um ein Grundstück, das auf Zeit von der Stadt quasi gemietet wird. Da es günstiger ist als das Land zu kaufen und die Laufzeiten meist 99 Jahre beträgt, ist es durchaus sinnvoll diese Form in Betracht zu ziehen.

Auf so einer Erbpacht darf aber nur gebaut werden, was vorher vertraglich festgehalten wurde. Dies bedeutet, dass Sie nicht so frei entscheiden können, wie bei Eigentum. Achten Sie also beim Vertrag darauf, dass Sie eine klare Vorstellung von dem haben, was sie bauen möchten, da es oftmals schwierig ist, nachträglich zu verhandeln. In diesen 99 Jahren können Sie das Grundstück verkaufen oder vererben, aber nach dieser Zeit fällt es an die Stadt zurück. Ansonsten ist bei der Erbpacht alles gleich.

Auch hier muss man beim Notar ein Vertrag abschließen und es erfolgt ein Eintrag ins Grundbuch. Hier gibt es aber ein spezielles Erbbaugrundbuch, in das man eingetragen wird. Bei den Erschließungskosten der Erbpacht sollten im Vertrag alle Kosten mit aufgeführt werden, damit hier Klarheit herrscht und es nicht zu späteren Forderungen kommt. Zwischen 2% und 6% betragen die Kosten bei den Erbbauzinsen. Grundstückspreise sind meist um die Hälfte billiger bei der Erbpacht.

Trotzdem sind Sie Eigentümer, wenn Sie ein Haus auf so ein Grundstück stellen. Achten Sie beim Verkauf des Hauses, dass Sie dies am besten gleich mit der Erbpacht zusammen verkaufen. Sie dürfen das Haus und die Erbpacht aber nur an seriöse und liquide Käufer verkaufen mit denen auch die Stadt oder die Gemeinde einverstanden sind.