Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken

Der Einlagensicherungsfonds wird auch Gemeinschaftsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken genannt.

Der Einlagensicherungsfonds ist zur Sicherheit des Geldes der Bürger eingerichtet worden, für den Fall, dass eine Bank Konkurs anmeldet. Um den Sparern die Angst zu nehmen und um vertrauen zu schaffen, wurde im Jahr 1966 der Einlagensicherungsfonds durch den Verband Deutscher Banken geschaffen. Von allen privaten Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören, ist das Kapital der Kunden bei Zahlungsunfähigkeit der Bank versichert.

Deshalb ist es immer wichtig, dass Sie vor dem Sparen ihres Geldes immer fragen, ob dieses durch den Einlagensicherungsfonds geschützt ist und bis zu welcher Summe.

Oft ist Tagegeld zum Beispiel nur bis zu einer Summe von 20000 Euro geschützt. Diese Höchstgrenze sollte dann vom Sparer auch nicht überschritten werden, auch wenn das Risiko einer Bankenpleite doch sehr gering ist. Eine Bank ist mit 30% Ihres Eigenkapitals durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Wer mehr Schutz haben will, muss sein Geld bei Genossenschaftsbanken anlegen, die haben eigene Garantiefonds. Auch die Sparkassen haben eigene Stützfonds, die im Fall einer Zahlungsunfähigkeit einer Sparkasse einspringt.

Insgesamt gesehen ist der Fall einer Bankenpleite in Deutschland eher gering, aber wie man jetzt in Amerika sieht, auch nicht unmöglich. In unsicheren Zeiten haben die Sparkassen immer großen Zulauf, und grade wirtschaftliche Krisen zeigen, dass es beim Sparen nicht unbedingt nur auf die Rendite ankommt. Die Sicherheit des gesparten Geldes sollte bei jedem Sparer einen hohen Stellenwert haben.