Effektivverzinsung

Allerdings kann die Effektivverzinsung als Vergleichsgröße nur bei Darlehen mit derselben Zinsfestschreibungsdauer heran gezogen werden.
Bei einem Ratenkredit werden die Zinsen in der Regel monatlich angegeben, andere Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Provisionen und Versicherungsprämien werden auf den monatlichen Betrag addiert. Die Effektivverzinsung setzt sich also einerseits aus den anfallenden Zinsen und andererseits aus den verschiedenen Nebenkosten zusammen. Man kann die Effektivverzinsung mit Hilfe der sogenannten Uniform Methode finanzmathematisch relativ einfach ermitteln. Für eine genauere Berechnung gibt es andere, aber kompliziertere Verfahren. Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet neben der Nominalverszinsung auch die Effektivverzinsung offen zu legen. Den Nominalzins muss der Kreditnehmer jährlich auf sein Darlehen bezahlen. Seine monatliche Kreditrate setzt sich aus diesem Nominalzins und der vereinbarten Tilgung zusammen.

Im Unterschied zum Nominalzins enthält der Effektivzins zusätzlich weitere Kosten des Darlehens und stellt daher die bessere Vergleichsgröße dar. Allerdings gibt es darüber hinaus andere Kosten, die auch im Effektivzins nicht enthalten sind. Das können etwa Kontoführungsgebühren, Schätzungskosten oder Teilauszahlungszuschläge sein. Bei der Beantragung eines Kredites muss man sich als Kunde also darüber bewusst sein, dass Zins nicht gleich Zins ist. Die Betrachtung des Nominalzinses alleine hat noch keine genügende Aussagekraft über die tatsächlich entstehenden Kosten. Dieser Zinssatz benennt lediglich die Gebühr für das Ausleihen eines Geldbetrages und er bezieht sich auch nur auf diese reine Kreditsumme. Der Nominalzins orientiert sich an den Leitzinsen der jeweiligen Nationalbank. Detaillierte Auskünfte bezüglich der momentanen Verzinsung, erhält man bei der jeweiligen Hausbank.
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