Durchlaufender Kredit

Das kann beispielsweise bei öffentlichen Fördermitteln der Fall sein. Es handelt sich dabei also um bankfremde, zweckgebundene Geldmittel.

Wird ein Darlehen als Durchlaufender Kredit vergeben, ist die Bank als Treuhänder und die öffentliche Hand als Treugeber zu verstehen. Ein solcher Durchlaufender Kredit wird normalerweise langfristig vergeben und durch gleichbleibende Tilgungsraten zurückgezahlt. Ein Annuitätendarlehen ist beim Durchlaufenden Kredit ebenfalls üblich. Die Absicherung eines Darlehens, welches als Durchlaufender Kredit abgewickelt wird, erfolgt wie bei anderen Darlehen auch, mit den üblichen Sicherheiten. Die Konditionen setzt der Treugeber fest, bei öffentlichen Förderprogrammen handelt es sich jedoch stets um sehr zinsgünstige Gelder. Der besondere Vorteil bei einem solchen Kredit ist die Abwicklung über die Hausbank, als Nachteil könnte genannt werden, dass der Kreditnehmer keine Verhandlungen über die Konditionen führen kann.

Die Bank, welche ein solches Darlehen abwickelt, muss dafür keine Haftung übernehmen. Das Institut handelt bei der Gewährung des Kredites zwar im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Treugebers, bei dem sowohl das Kreditrisiko, als auch das Liquiditätsrisiko verbleibt. Die Bank haftet lediglich für die korrekte Abwicklung des Darlehens gemäß dem ihr übertragenen Treuhandauftrag. Sie steht für die Verwaltung und die ordentliche Abführung der Zinsleistungen sowie der Tilgungsleistungen gerade. Von Seiten der ausführenden Bank handelt es sich bei einem Durchlaufenden Kredit also lediglich um eine treuhänderische Verwaltungsleistung. Die Hausbank dient dabei aber stets als Ansprechpartner für den Kunden und dieser wird sich aufgrunddessen weiterhin gut aufgehoben fühlen.